Die Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols ist mit besonderen Machtbefugnissen ausgestattet. So darf sie unter der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, sowie innerhalb der gesetzlichen Grenzen die unmittelbare Gewalt durch unmittelbaren Zwang anwenden und greift damit mitunter zeitweilig in die Grundrechte des Bürgers ein. Aufgrund dieser Sonderstellung besteht die Notwendigkeit, nachhaltig für eine effektive Kontrolle dieser Macht zu sorgen. Diese Eingriffsrechte bzw. deren Missbrauch sind insbesondere im Kontext rechtswidriger Polizeigewalt oder einer mangelnden externen Kontrolle der Polizeiarbeit, ein Anlass für Diskussionen über die polizeiliche Legitimität. Das Ziel des vorliegenden Beitrags ist eine Auseinandersetzung mit den Determinanten und den Optimierungsmöglichkeiten der polizeilichen Legitimität.
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