Gewalttäterdateien sollen Auskunft über Personen geben, die bereits durch einschlägige Straftaten aufgefallen sind oder bei denen in der Zukunft die Begehung von Gewalttaten zu befürchten ist. Entgegen dieser gesetzgeberischen Zielsetzung werden allerdings in großem Umfang Personen erfasst, die keine Gewalt- oder sonstige Straftat begangen haben, sondern lediglich Adressat einer ordnungsbehördlichen Maßnahme gewesen sind. Der Beitrag zeigt auf, welche Folgen der entgrenzte Anwendungsbereich für die Betroffenen mit sich bringt und wie die Polizei über Eintragungen in Gewalttäterdateien in der Lage ist, die Grundlage für ordnungsbehördliche Folgemaßnahmen zu schaffen.
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