Mit dem 1.12.2014 - fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon - ist die Übergangsperiode ausgelaufen. Der Beitrag stellt jene Änderungen vor, die dies mit sich bringt; vor allem die Möglichkeit zu Vertragsverletzungsverfahren und die neue Rechtsstellung des Vereinigten Königreichs. Zusammengefasst werden auch die weiter bestehenden Besonderheiten des Legislativverfahrens im Straf- und Polizeirecht. Schließlich wird über die aktuellen Legislativprojekte zur Aufhebung obsoleter „alter“ Rechtsakte berichtet.
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