Deutschland ist zu einem der wichtigsten Zielländer für Arbeitsmigranten innerhalb der Europäischen Union (EU) geworden. Die deutsche Regierung hat nach den Osterweiterungsrunden von 2004 und 2007 temporäre Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Beitrittsländer eingeführt. Diese Beschränkungen hatten allerdings keinen großen Einfluss auf den Gesamtumfang der Arbeitskräftemobilität. Vielmehr gingen sie mit neuen, "atypischen" Formen der Mobilität wie Arbeitnehmerentsendung, Selbstständigkeit und Saisonarbeit einher, die gemäß den Regelungen der EU nur in geringem Umfang den Bestimmungen des Gastlandes unterliegen. Durch die Kombination der vorübergehenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und die durch atypische Formen der Mobilität eröffneten Möglichkeiten wurden Anreize für Unternehmen und Arbeitsmigranten geschaffen, Formen der atypischen Migration zu verfolgen. Dies trug zu einer beträchtlichen Zunahme von Ausgliederungen und Subunternehmerverträgen bei, bei denen der flexible Einsatz von externen Arbeitskräften die bereits bestehende Wettbewerbsdynamik im unteren Lohnsegment verstärkte.
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