Betriebliche Bündnisse für Arbeit haben sich etabliert. Während der jüngsten Wirtschaftskrise leisteten sie einen bedeutsamen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung. Allerdings haben die Arbeitgeber in knapp einem Drittel aller Vereinbarungen ihre Zusagen nicht oder nur teilweise eingehalten. Dieser Beitrag untersucht, unter welchen Bedingungen es zu solchen Zusageverletzungen kam. Gestützt auf Daten der WSI-Betriebsrätebefragung zeigt die empirische Analyse, dass die Einhaltung der vereinbarten Beschäftigungsbündnisse wesentlich von den betrieblichen Arbeitsbeziehungen abhängt. Liegt ein gutes Verhältnis zwischen den Betriebsparteien vor, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeitgeberzusagen in vollem Umfang realisiert werden. Betriebliche Bündnisse können ihre Schutzwirkung gegenüber den Beschäftigten vor allem dann entfalten, wenn das Verhältnis zwischen den Betriebsparteien als konfliktarm anzusehen ist. Dagegen lässt sich kein Zusammenhang zwischen der arbeitgeberseitigen Einhaltung gemachter Zusagen und der Wirtschaftskrise feststellen. Bündnisse, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise abgeschlossen wurden, zeigen sich gleichermaßen stabil wie solche, die bereits vor der Krise vereinbart wurden.
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