Die Erosion des Normalarbeitsverhältnisses wie auch unterschiedliche Ansätze zur Deregulierung arbeitsrechtlicher Schutznormen bestimmen derzeit die Arbeitsrechtsdiskussion. Dabei bleibt ein neues arbeitsrechtliches Regelungsmodell noch weitgehend unbeachtet: Die Gestaltungs- und Verhandlungsrechte von Beschäftigten. Hierzu zählen beispielsweise die Ansprüche von Schwerbehinderten auf Anpassung des Beschäftigungsverhältnisses an die Behinderung oder der Anspruch auf Teilzeitarbeit. Gestaltungsansprüche sind rechtliche Instrumente, die von Beschäftigten genutzt werden können, um eine Veränderung ihrer Beschäftigungskonditionen im eigenen Interesse und gegen den Willen des Arbeitgebers zu verlangen. Der Beitrag stellt verschiedene dieser Gestaltungsnormen vor, diskutiert ihre Chancen und Grenzen und zeigt zugleich, welche kollektiven Handlungsspielräume Gewerkschaften und Betriebsräte haben, um die Beschäftigten bei ihren Aushandlungen zu unterstützen.
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