Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist ein zugleich gefühliger und sozialmoralisch aufgeladener Begriff. Er hat Verpflichtungscharakter, den die meisten Menschen bereitwillig anerkennen. Dabei befolgen sie instinktiv oder bewusst eine als natürlich angesehene Lebensregel, dass der Mensch ein soziales Wesen ist und nur als Mitglied einer solidarischen Gemeinschaft jene Geborgenheit und Sicherheit erfährt, die ihm ein menschenwürdiges Dasein ohne Gefahr für Leib und Leben ermöglicht. Gesellschaftlicher Zusammenhalt beruht folglich auf einem - ursprünglich ungeschriebenen, heute vielfach in rechtliche Form gefassten - Grundsatz der Gegenseitigkeit.
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