Alle Menschen sind gemäß § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zwar rechtsfähig ab Geburt, bis zum 7. Geburtstag gemäß § 104 Ziffer 1 BGB aber »geschäftsunfähig«. Sie werden wegen ihres Alters Personen gleichgestellt die sich, gemäß § 104 Ziffer 2 BGB, »in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden«. Schon diese pauschale Qualifizierung ihrer kognitiven Kompetenz lässt Zweifel aufkommen an der gesellschaftlichen Wertschätzung die Kinder angeblich genießen.
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