Sollen die Kirchen ihre Liturgie über Hör- und Sehfunk ausstrahlen? Eine Antwortauf diese Frage muß von zwei Worten der Konzilskonstitution über die Liturgiebedingt werden: Würde und Takt. An der entsprechenden Stellet heißt es: „DieÜbertragung heiliger Handlungen durch Rundfunk und Fernsehen solle, besonderswenn es sich um die heilige Eucharistie handelt, taktvoll und würdig geschehen,und zwar unter der Leitung und Verantwortung einer geeigneten Persönlichkeit,die für diese Aufgabe von den Bischöfen bestimmt ist". Aus diesem Text scheint hervorzugehen, daß die Konzilsväter die Übertragung von Gottesdiensten durch publizistische Mittel überhaupt ablehnen, wenn sie nicht mitWürde und Takt geschieht. (...)
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.