Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG) / Nähere Betrachtung der Einschätzungen der Richterinnen und Richter
Das Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes (§ 109 SGG) / Nähere Betrachtung der Einschätzungen der Richterinnen und Richter