Mit dem Pflegeberufegesetze wurden neue Berufsabschlüsse eingeführt. Jetzt stellt sich die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten - insbesondere in speziellen und hoch anspruchsvollen Versorgungsbereichen. Der Beitrag skizziert, wie diese Frage vom Gemeinsamen Bundesausschuss beantwortet wurde. Die Autorin begründet, wieso für diese speziellen Einsatzbereiche die konkret erlernten Kompetenzen ausschlaggebend sein müssen.
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