Seit Jahrzehnten stehen die Strafvorschriften zur vorsätzlichen Tötung von Menschen in der Diskussion. Die Literatur ist sich über die Reformbedürftigkeit weitestgehend einig; Unstimmigkeiten gibt es nur noch über das „Wie“ einer Neuregelung. Die Gesetzgebung hatte ebenfalls seit langem anerkannt, dass eine Neugestaltung notwendig ist, eine Reform jedoch bislang immer wieder hinausgeschoben. Wohl auch wegen der immer vehementer vorgetragenen Forderungen hat nunmehr der Bundesjustizminister eine Neuordnung in Aussicht gestellt und hierfür eine Expertenkommission einberufen, die Vorschläge erarbeiten soll. Dennoch warten auf dem Weg zu einem neuen Tötungsstrafrecht erhebliche Hürden, deren Überwindung teilweise durchaus problematisch erscheint.
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