Die Abtretung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt und das Verbraucherinsolvenzverfahren
Zusammenfassung
Der Lohnabtretung als häufigstem Sicherungsmittel bei Verbraucherkreditverträgen kommt im Verbraucherinsolvenzverfahren wegen ihrer temporären Insolvenzfestigkeit eine besondere Bedeutung zu. Ausgehend von den Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Sicherheit werden die Implikationen der Lohnabtretung auf alle Stadien des Verfahrens sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht untersucht. Der Autor widmet sich dabei intensiv der grundlegenden Norm des § 114 Abs. 1 InsO und analysiert diese nicht nur im Hinblick auf ihren Anwendungsbereich, sondern auch auf ihre dogmatische Kongruenz und rechtspolitische Rechtfertigung.
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- 2–18 Titelei/Inhaltsverzeichnis 2–18
- 19–22 Abkürzungsverzeichnis 19–22
- 23–29 Kapitel 1: Einleitung 23–29
- 23–26 I. Problemstellung/Gang der Untersuchung 23–26
- 26–29 II. Begriff und dogmatische Struktur der Sicherungsabtretung 26–29
- 26–28 1. Voraussetzungen der Abtretung 26–28
- 28–29 2. Sicherungsvertrag 28–29
- 29–29 3. Vorteile (gegenüber einer Verpfändung des Lohnanspruchs) 29–29
- 30–108 Kapitel 2: Die (Un-)Wirksamkeit von Lohnabtretungen 30–108
- 30–66 I. Unwirksamkeit nach allgemeinem Zivilrecht 30–66
- 30–34 1. § 311 b Abs. 2 BGB wegen Übertragung des gesamten Vermögens 30–34
- a. Die Entscheidung des OLG Stuttgart
- b. Die Auffassung des BGH
- c. Stellungnahme
- 34–36 2. § 138 BGB wegen wucherähnlichen Kreditgeschäfts 34–36
- 36–37 3. § 138 BGB wegen Übersicherung oder Gläubigerbenachteiligung 36–37
- 37–38 4. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen gesetzliches Verbot 37–38
- 38–39 5. § 400 BGB wegen Abtretung des unpfändbaren Teils 38–39
- 39–43 6. § 399 BGB wegen Abtretungsausschlusses 39–43
- 43–44 7. Unwirksamkeit wegen fehlender Bestimmtheit 43–44
- 44–66 8. Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen AGB-Recht 44–66
- a. Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB
- b. Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB bei Verweis auf andere AGB?
- c. § 305 c Abs. 1 BGB bei überraschenden Vereinbarungen
- aa. Fehlende optische Hervorhebung
- bb. Bei Verbraucherumsatzgeschäften
- cc. Bei Sicherungsgeschäften
- d. Materielle Inhaltskontrolle nach § 307 BGB
- aa. Abwägungsschritte
- bb. Fehlendes Sicherungsbedürfnis/kumulative Übersicherung
- cc. Nachträgliche Übersicherung durch fehlenden Freigabeanspruch
- dd. Ungenauer Zweck und Umfang
- ee. Unbeschränkte Offenlegungsklausel
- ff. Zusammenrechnungsklauseln
- gg. Abtretung von Abfindungsansprüchen
- hh. Widerspruch zum Leitbild des Vertrages
- 66–68 ii. Folgen einer unwirksamen Sicherungsklausel 66–68
- 9. Ergebnis
- 68–108 II. Unwirksamkeit nach Insolvenzrecht 68–108
- 68–69 1. § 81 Abs. 1 und Abs. 2 InsO 68–69
- 69–69 2. § 21 Abs. 2 Nr. 2 (allgemeines vorläufiges Verfügungsverbot) 69–69
- 69–69 3. §§ 88, 312 InsO 69–69
- 69–108 4. § 91 Abs. 1 InsO und sein Verhältnis zu § 114 Abs. 1 InsO 69–108
- a. Unwirksamkeit nach § 91 Abs. 1 InsO
- b. Die Vorschrift des § 114 Abs. 1 InsO
- c. Spannungsverhältnis der beiden Vorschriften
- d. Bisherige Lösungsansätze
- aa. Lösungsansatz 1: Lohnforderung als betagte Forderung
- bb. Lösungsansatz 2: Insolvenzfestes Anwartschaftsrecht des Abtretungsempfängers
- cc. Rechtsprechung zur Rechtsnatur der Forderung aus Dauerschuldverhältnissen
- dd. Die allgemein-zivilrechtliche Ansicht des BGH
- (1) Urteil vom 11.05.2006
- (2) Kritik der Literatur
- e. Eigene Untersuchung
- aa. Wortlaut
- bb. Systematik
- (1) § 614 BGB
- (2) Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung
- (3) § 114 Abs. 2 InsO – Aufrechnungsprivileg
- (4) Verhältnis des § 114 Abs. 3 InsO zu § 91 InsO
- (5) Vergleich mit § 89 Abs. 2 Satz 1 InsO
- (6) Vergleich mit § 81 Abs. 2 InsO
- (7) Möglichkeit der Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO
- (8) Auswirkungen der Einordnung als betagt auf das Pfändungspfandrecht
- (9) Die Regelung des § 108 Abs. 3 InsO
- (10) Vergleich mit insolvenzrechtlichen Anfechtungsregeln
- cc. Telos
- dd. Historische Auslegung
- (1) Die Neueinführung des § 114 InsO
- (2) Die Herausnahme der Ausnahmen von § 91 Abs. 1 aus dem RegE
- (3) Die Abschaffung des § 114 im RegE von 2012
- f. Ergebnis
- 109–340 Kapitel 3: Die Auswirkungen einer Lohnabtretung auf den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 109–340
- 109–111 I. Gesetzliche Regelungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren 109–111
- 111–113 II. Persönlicher Anwendungsbereich 111–113
- 113–131 III. Die außergerichtliche Schuldenbereinigung 113–131
- 113–116 1. Vorgaben des Gesetzes 113–116
- 116–119 2. Durchführung in der Praxis 116–119
- 119–122 3. Berücksichtigung von Lohnabtretungen/Vorwirkung des § 114 InsO 119–122
- 122–122 4. Auswirkungen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung auf Gläubigerrechte 122–122
- 122–125 5. Folgen einer erfolgreichen außergerichtlichen Schuldenbereinigung 122–125
- 125–131 6. Kritische Würdigung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung unter Berücksichtigung der „Vorwirkung“ des § 114 Abs. 1 InsO 125–131
- 131–187 IV. Zwischenverfahren/gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren 131–187
- 131–143 1. Eröffnungsantrag (des Schuldners) 131–143
- a. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
- b. Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 305 InsO
- aa. Formularzwang
- bb. Bescheinigung über außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch
- cc. Erklärung zur Restschuldbefreiung
- dd. Verzeichnisse
- ee. Schuldenbereinigungsplan
- (1) Eingehen auf Sicherheiten
- (2) Planinhalt/ Arten von Plänen
- (3) Auswirkungen vorheriger Lohnabtretungen auf die Planerstellung
- 143–144 2. Besonderheiten bei einem Gläubigerantrag 143–144
- 144–187 3. Gerichtliche Schuldenbereinigung 144–187
- a. Fakultative Durchführung
- b. Ruhen des Verfahrens
- c. Sicherungsmaßnahmen
- aa. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (z.B. bei Lohnpfändung)
- (1) Maßnahmen im Zeitraum der Rückschlagsperre
- (2) Länger zurückliegende Lohnpfändungen
- (3) Auch bei vorheriger Lohnabtretung?
- bb. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- cc. Kein Verbot der Verwertung von Lohnabtretungen
- dd. Vorläufiges Verfügungsverbot
- (1) Auswirkungen auf Lohnabtretung im Schuldenbereinigungsplan/ die Ansicht Haarmeyers
- (2) Auswirkungen auf später erfolgende Lohnabtretungen
- (3) Auswirkungen auf außerhalb des Verfahrens erfolgende Lohnabtretungen
- (4) Eigene Beurteilung der Ansicht Haarmeyers
- (5) Ergebnis
- d. Zustimmungsverfahren
- aa. Verfahren
- bb. Aufforderung zur Nachbesserung
- cc. Zweite Ablehnung der Gläubiger
- e. Zustimmungsersetzung
- aa. Voraussetzungen
- bb. Ausschlussgründe nach § 309 Abs. 1 Satz 2 InsO
- (1) Ausnahme nach § 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 InsO
- (2) Der Spezialfall des § 309 Abs. 3 InsO
- (3) Ausnahme nach § 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO
- (4) Auswirkungen vorheriger Lohnabtretungen auf die Zustimmungsersetzung
- (5) Zwischenergebnis
- f. Folge einer Zustimmung(sersetzung)
- g. Lösungsmöglichkeiten vom Plan bei Berücksichtigung einer in Wahrheit unwirksamen Lohnabtretung: Anfechtung, Rücktritt, Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 779
- aa. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- bb. Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB
- cc. Unwirksamkeit nach § 779 BGB
- dd. Anpassung nach § 313 Abs. 2 BGB
- ee. Zusammenfassung der Ergebnisse
- 187–209 V. Eröffnungsverfahren/vereinfachtes Insolvenzverfahren 187–209
- 1. Eröffnungsvoraussetzungen
- a. Insolvenzgrund
- aa. Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
- bb. Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
- cc. Besonderheiten bei Gläubigerantrag
- b. Rechtsschutzbedürfnis
- aa. Rechtsschutzbedürfnis bei dinglich gesicherten Gläubigern
- (1) Anwendung der Rspr. auf durch Lohnzession gesicherte Gläubiger?
- (2) Ergebnis
- bb. Rechtsschutzbedürfnis bei nur einem Gläubiger
- cc. Rechtsschutzbedürfnis bei Befriedigung vor Verfahrenseröffnung
- c. Verfahrenskostendeckung
- aa. Deckung der Kosten nach § 26 InsO aus Vermögen des Schuldners
- bb. Verfahrenskostenstundung nach § 4 a InsO
- cc. Auswirkungen vorheriger Lohnabtretungen auf die Kostendeckung
- 209–209 2. Sicherungsmaßnahmen 209–209
- 209–246 VI. Eröffnetes Verfahren 209–246
- 209–215 1. Eröffnungsbeschluss 209–215
- a. Bestellung eines Treuhänders
- b. Aufforderung zur Forderungsanmeldung
- c. Aufforderung zur Mitteilung von Sicherheiten
- aa. Sinn und Zweck der Mitteilung
- bb. Folgen einer unterlassenen Mitteilung von Sicherungsrechten
- 215–217 2. Besonderheiten im Verfahrensablauf 215–217
- 217–246 3. Wirkungen der Eröffnung des Verfahrens 217–246
- a. Insolvenzbeschlag
- aa. Vermögen zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung
- bb. Neuerwerb als Teil der Masse
- b. §§ 80, 81 InsO
- c. Rückschlagsperre des § 88 InsO i.V.m § 312 Abs. 1 S. 2 InsO
- d. Vollstreckungsverbot nach § 89 InsO
- e. § 91 InsO
- f. Das Lohnabtretungsprivileg des § 114 InsO – erfasste Forderungen
- aa. Parallelität zu §§ 850 ff. ZPO
- bb. Vergütungsansprüche aus selbständiger Tätigkeit
- (1) Früher vorherrschende Ansicht: von § 114 InsO erfasst
- (2) Die Ansicht des BGH und der herrschenden Lehre
- (3) Stellungnahme
- cc. Juristische Personen als Dienstverpflichtete
- dd. Abfindungen
- (1) Ansicht des BGH und der herrschenden Kommentarliteratur
- (2) Eigene Ansicht
- ee. Forderungen aus erst nach Verfahrenseröffnung begründeten Arbeitsverhältnissen
- (1) Argumente für eine Einbeziehung
- (2) Argumente gegen eine Einbeziehung
- (3) Stellungnahme
- ff. Unwirksamwerden einer vorangegangenen Pfändung nach § 114 Abs. 3 InsO
- gg. Andere Formen nachträglich wirksam werdender Lohnabtretungen
- hh. Entgeltersatzleistungen
- 246–301 ii. Einkommenssteuererstattungen 246–301
- 246–250 jj. Abtretungen an Unterhalts- und Deliktsgläubiger 246–250
- 250–252 kk. Zweijahreszeitraum 250–252
- 4. Aufgaben des Treuhänders
- a. Inbesitznahme der Masse
- 252–254 aa. Unpfändbarer Teil des Arbeitseinkommens als Teil der Ist-Masse? 252–254
- 254–255 bb. Massebereinigung 254–255
- 255–282 cc. Feststellung der Soll-Masse 255–282
- (1) Pfändbares Einkommen
- (2) Anwendung des § 850 h ZPO
- (a) Lohnverschiebung nach § 850 h Abs. 1 ZPO
- (b) Lohnverschleierung nach § 850 h Abs. 2 ZPO
- (c) Anwendung des § 850 h ZPO im Insolvenzverfahren
- (d) Anwendung des § 850 h ZPO im Insolvenzverfahren zugunsten eines Lohnzessionars?
- (3) Erhöhung oder Herabsetzung der pfändbaren Einkommensanteile
- (a) Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte des Schuldners
- (b) Anspruch des Lohnzessionars auf Antragstellung des Treuhänders?
- (i) Wirkung des Zusammenrechnungsbeschlusses gegenüber dem Lohnzessionar – die Ansicht des LG Berlin und von Vogt
- (ii) Eigene Beurteilung
- (iii) Ergebnis
- (c) Erhöhung des pfändbaren Betrages nach § 36 Abs. 4 InsO i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO
- (d) Massezugehörigkeit des erhöhten Betrages auch bei bevorrechtigter Abtretung?
- (e) Heraufsetzung der Pfändungsgrenzen nach § 850 f ZPO
- (f) Antrag nach § 850 i ZPO
- 282–283 dd. Reduzierung des pfändbaren Teils durch Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG? 282–283
- 283–288 ee. Verzicht auf den Pfändungsschutz 283–288
- b. Anzeige der Abtretung an den Treuhänder
- c. Tabellenführung
- d. Vorbereitung des Prüfungstermins
- e. Prozessführung
- 288–289 aa. Fortführung unterbrochener Prozesse 288–289
- 289–301 bb. Gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Lohnabtretung 289–301
- f. Unterhaltsgewährung an den Schuldner
- g. Abwicklung schwebender Verträge
- 5. Verwertung
- a. Grundsätzliche Verwertungsbefugnis des Treuhänders
- b. Ausnahme bei Absonderungsrechten wie Lohnabtretungen
- 6. Schlussverzeichnis/ Schlussverteilung nach § 196 InsO
- a. Ablauf
- b. Gefahr doppelter Berücksichtigung von Lohnzessionaren
- 7. Vereinfachte Verteilung nach § 314 InsO
- 8. Aufhebung des Verfahrens
- 301–340 VII. Restschuldbefreiungsverfahren 301–340
- 301–323 1. Zulassungsverfahren 301–323
- a. Antrag
- b. Abtretungserklärung
- aa. Rechtsnatur der Abtretung
- bb. Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abtretung und die Laufzeit der Erklärung
- cc. Erfasste Forderungen
- dd. Motivationsrabatt nach § 292 Abs. 1 Satz 4 InsO
- c. Versagungsgründe nach § 290 InsO
- aa. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO
- bb. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
- cc. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
- dd. Zwischenergebnis
- ee. Auswirkung einer Versagung auf die nach § 114 InsO privilegierte Lohnabtretung
- d. Erfordernis eines vorherigen Insolvenzverfahrens
- e. Ankündigung der Restschuldbefreiung
- 323–335 2. Hauptverfahren/ Treuhandphase 323–335
- a. Wohlverhaltensperiode
- aa. Einziehung des Arbeitsentgelts durch den Treuhänder
- bb. Auswirkungen einer vorrangigen Lohnabtretung in der Treuhandphase
- (1) Einziehungsrecht trotz bekannter Lohnabtretung?
- (2) Prüfungspflicht des Treuhänders für Lohnabtretungen
- cc. Kostenbeitrag analog §§ 170, 171 InsO in den Fällen des § 114 Abs. 1 InsO?
- b. Obliegenheiten des Schuldners nach § 295 InsO
- c. Versagung der Restschuldbefreiung und ihre Rechtsfolgen
- aa. Ende der Beschränkung der Rechte der Insolvenzgläubiger
- bb. Wiederaufleben der Lohn-Vorausabtretung?
- d. Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
- 335–339 3. Erteilung der Restschuldbefreiung 335–339
- a. Umfang der Restschuldbefreiung
- b. Schicksal der von der Restschuldbefreiung umfassten Forderung
- c. Ausgenommene Forderungen
- aa. Forderungen nach § 302 InsO
- bb. Sicherungsrechte (Lohnabtretung)
- 339–340 4. Widerruf der Restschuldbefreiung 339–340
- 341–343 Kapitel 4: Die Anfechtung von Lohnabtretungen 341–343
- 341–351 I. Insolvenzrechtliche Anfechtung 341–351
- 341–343 1. Anfechtungsberechtigung 341–343
- a. Grundsätzliche Berechtigung des Insolvenzverwalters
- b. Abweichende Regelung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- 343–351 2. Anfechtungsgründe 343–351
- a. Allgemeine Voraussetzungen
- b. Unterscheidung zwischen Grund- und Erfüllungsgeschäft
- c. Abzustellender Zeitpunkt
- d. Die besondere Insolvenzanfechtung nach den §§ 130 bis 132 InsO
- 351–355 aa. Anfechtung nach § 130 InsO Abs. 1 – Kongruente Deckung 351–355
- 351–354 (1) Anwendung des Anfechtungstatbestands auf die Lohnabtretung 351–354
- 354–355 (2) Ausschluss der Anfechtung durch § 114 Abs. 1 InsO? 354–355
- 356–358 bb. Anfechtung nach § 131 Abs. 1 InsO – Inkongruente Deckung 356–358
- 359–360 cc. Anfechtung nach § 132 Abs. 1 InsO – unmittelbare Gläubigerbenachteiligung 359–360
- e. Die allgemeine Insolvenzanfechtung
- 361–362 aa. Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO – vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung 361–362
- 363–364 bb. Anfechtung nach § 133 Abs. 2 InsO – Verträge mit nahestehenden Personen 363–364
- 365–379 cc. Anfechtung nach § 134 InsO – Schenkungsanfechtung 365–379
- 365–372 3. Geltendmachung und Rechtsfolgen bei einer Anfechtbarkeit 365–372
- 365–371 a. Rechtsfolgen der Anfechtung 365–371
- 371–372 b. Einrede der Anfechtbarkeit nach § 146 Abs. 2 InsO 371–372
- 372–372 c. Geltendmachung der Anfechtung einer Lohnabtretung im IK-Verfahren 372–372
- 372–373 4. Entschädigung der Gläubiger 372–373
- 373–375 5. Zwischenergebnis zur Anfechtbarkeit nach der InsO 373–375
- II. Anfechtung nach allgemeinem Zivilrecht
- 375–375 1. Anfechtungsberechtigung 375–375
- 375–378 2. Gründe 375–378
- 375–376 a. § 123 Abs. 1 BGB – Täuschung oder Bedrohung 375–376
- 376–378 b. § 119 Abs. 1 BGB 376–378
- 378–378 c. Durchsetzung und Rechtsfolgen einer erfolgreichen Anfechtung 378–378
- 378–379 3. Zwischenergebnis 378–379
- 380–389 Kapitel 5: Die Reform der Verbraucherinsolvenz unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf Lohnabtretungen 380–389
- 380–381 I. Kritik an dem Verbraucherinsolvenzverfahren 380–381
- 381–382 II. Das InsoÄndG von 2001 381–382
- 382–383 III. Der Reformversuch von 2007 382–383
- 383–389 IV. Die Reform von 2013 383–389
- 1. Die wesentlichen Änderungen
- a. Verkürzung der Wohlverhaltensperiode
- b. Erleichterte Versagungsanträge und erweiterte Versagungs-/ Widerrufsgründe
- c. Ausweitung der von einer RSB ausgenommenen Forderungen
- d. Erweiterung der Erwerbsobliegenheit des Schuldners
- e. (Außer-)gerichtliche Schuldenbereinigung und Insolvenzplanverfahren
- f. Funktionale Zuständigkeitsänderungen
- 389–389 2. Die geplante Abschaffung des § 114 InsO 389–389
- a. Die Begründung für die Einführung des § 114 InsO
- 390–391 aa. (Befürchtete) Folgen für die Sicherungspraxis durch die Privilegierung 390–391
- 392–392 bb. Kritik an der Regelung aus der Literatur 392–392
- 393–397 cc. Eigene Bewertung der Vorschrift 393–397
- b. Die Begründung für das Wegfallen der Privilegierung des § 114 InsO
- 397–397 c. Auswirkung der Abschaffung des § 114 InsO auf die Kreditwirtschaft 397–397
- 397–400 aa. Auf bestehende derart gesicherte Kreditverträge 397–400
- 397–397 (1) Anwendung der Neuregelung auf bestehende Verträge 397–397
- 397–399 (2) Kündigung wegen Sicherheitenverfalls 397–399
- 399–400 (3) Nachsicherungsanspruch aus Nr. 13 Abs. 2 AGB-Banken 399–400
- 401–403 bb. Bei der Neuvergabe von Verbraucherkrediten 401–403
- d. Schicksal der Lohnabtretung in der Insolvenz ohne die Privilegierung
- 403–404 aa. Außergerichtliche Schuldenbereinigung 403–404
- 405–405 bb. Ab Antragstellung 405–405
- 405–405 cc. Ab Verfahrenseröffnung 405–405
- 405–405 dd. Nach der Erteilung der Restschuldbefreiung 405–405
- 406–410 ee. Nach der Versagung der Restschuldbefreiung 406–410
- 3. Bewertung der geplanten Änderungen, insbesondere der Abschaffung des § 114 InsO
- 411–416 Kapitel 6: Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit in Thesen 411–416
- 417–428 Literaturverzeichnis 417–428