Mashups im Urheberrecht
Zusammenfassung
Mashups sind eine neuere Ausprägung der Digitalkultur. Sie stehen in Konflikt mit dem Urheberrecht. In den letzten Jahren wurde, auch im Bundestag, immer wieder gefordert, nicht-kommerzielle Mashups frei zu stellen. Der Autor untersucht Möglichkeiten der Begrenzung von Ausschließlichkeitsrechten nicht nur hinsichtlich der Original-Rechteinhaber sondern auch hinsichtlich der Hersteller von Mashups. Hierzu wird nach einer Einführung in Begriff, Herstellung und Verbreitung eine Einbettung in bestehende materialbezogene Gestaltungsformen vorgenommen.
Erkenntnisse aus den Kultur- und Medienwissenschaften sollen die Eigenarten von Mashups für die rechtliche Untersuchung greifbar machen. Davon ausgehend werden, mit Fokus auf die Schutzhöhe, die an Mashups begründeten und durch sie verletzten Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie bereits bestehende Rechtfertigungsmöglichkeiten überprüft und schließlich zusammenfassende Lösungsvorschläge unterbreitet.
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- 2–13 Titelei/Inhaltsverzeichnis 2–13
- 14–34 Erster Teil: Definition und Einführung in den Gegenstand und Gang der Untersuchung 14–34
- 14–16 A. Definition und Synonyme 14–16
- 16–25 B. Audio Mashups 16–25
- 16–20 I. Geschichte 16–20
- 20–22 II. Formen 20–22
- 1. Das klassische Audio Mashup
- 2. Klassisches Audio Mashup und kurze Samples
- 3. Audio Mashups mit Samples und selbst produzierten Elementen
- 22–25 III. Herstellung und Verbreitung 22–25
- 25–28 C. Video Mashups 25–28
- 25–26 I. Geschichte 25–26
- 26–27 II. Formen 26–27
- 27–28 III. Herstellung und Verbreitung 27–28
- 28–28 D. Foto Mashups 28–28
- 28–32 E. Web Mashups 28–32
- 28–29 I. Geschichte 28–29
- 29–32 II. Application Programming Interfaces 29–32
- 32–32 III. Gewinnung von Daten mittels »Screen Scraping« 32–32
- 32–32 IV. Weitere Mashups im Netz: »Geographic Novels« und »HTML5-Videos« 32–32
- 32–34 F. Gang der Untersuchung und Kernfragen der Arbeit 32–34
- 35–73 Zweiter Teil: Einordnung von Audio, Video und Foto Mashups in bestehende Begriffe der materialbezogenen Gestaltungsformen 35–73
- 35–36 A. Musik-, Film- und Bildzitat 35–36
- 36–42 B. Collage 36–42
- 36–38 I. Collage in der bildenden Kunst 36–38
- 38–41 II. Collage in der Musik 38–41
- 1. Begriffliche Einordnungsschwierigkeiten
- 2. Collage als Gestaltungsstrategie in der Musik
- 41–42 III. Kriterien eines kunstübergreifenden Collagebegriffes 41–42
- 1. Verwendung heterogenen Materials
- 2. Verfremdung des Materials
- 42–42 IV. Keine Übertragung des Collagebegriffs auf Mashups 42–42
- 42–52 C. Montage 42–52
- 42–44 I. Montage im Film 42–44
- 44–47 II. Montage in der Literatur 44–47
- 1. Frühform: Cento
- 2. Offene Montagen mit Fremdmaterial
- 3. Montages invisibles
- 4. Intertextualität
- 5. Literatur Mashups
- 47–49 III. Montage in der Musik 47–49
- 1. Frühform: Quodlibet
- 2. Montage als Gestaltungsstrategie
- 3. Montagen mit Fremdmaterial
- 49–51 IV. Kriterien eines kunstübergreifenden Montagebegriffes 49–51
- 1. Verwendung heterogenen Materials und dessen Verfremdung
- 2. Zusätzliches Merkmal der Montage: Strukturierung des Fremdmaterials
- 51–52 V. Übertragung des Montagebegriffs auf Mashups 51–52
- 52–53 D. Parodie 52–53
- 53–56 E. Neuere kulturgeschichtliche Vorläufer 53–56
- 53–54 I. Cut and Mix-Kultur auf Jamaika 53–54
- 54–56 II. Remix 54–56
- 56–56 III. Fusion, Crossover, Hybrid 56–56
- 56–57 F. Abgrenzung zu Coverversionen 56–57
- 57–58 G. Grundlegendes technisches Verfahren: Sampling 57–58
- 58–60 H. User Generated Content 58–60
- I. Fazit: Mashups als Sub-Genre des Remix und »Sample-Montage«
- 60–72 J. Bisherige kulturwissenschaftliche Ansätze zu Mashups 60–72
- 60–62 I. Dekonstruktion des Autors 60–62
- 62–63 II. Die Metaphysik der Tonbandaufnahme 62–63
- 63–65 III. Fan-Fiction/neue Art von Amateur-Musikertum 63–65
- 65–70 IV. Die Krise der Konfigurabilität 65–70
- 1. Kunst vs. Handwerk
- 2. Original vs. Kopie
- 3. Künstler vs. Rezipient/Konsument
- a) Citizen Journalists und Crowdsourcing
- b) Prosumption/Produsage
- 4. Aufführung vs. Komposition
- 5. Figur vs. Hintergrund
- 6. Material vs. Werkzeug
- 70–71 V. Dirk von Gehlen: Lob der Kopie 70–71
- 71–72 VI. Zusammenfassung 71–72
- 72–73 K. Ergebnisse des Zweiten Teils 72–73
- 74–179 Dritter Teil: Mashups im Urheberrecht 74–179
- 74–99 A. Durch Mashups begründete Rechte 74–99
- 74–84 I. Werkschutz 74–84
- 1. Audio Mashups als Bearbeitungen
- a) Kriterien für die Werkqualität in der Musik
- b) Übertragung auf Audio Mashups
- c) Ergebnis
- 2. Video Mashups als Bearbeitungen
- a) Kriterien für die Werkqualität im Film
- b) Übertragung auf Video Mashups
- c) Ergebnis
- 3. Foto Mashups als Bearbeitungen
- 4. Ergebnis
- 84–98 II. Leistungsschutz 84–98
- 1. Audio Mashups als Interpretenleistung
- a) Nachbearbeitende Interpretation der Original-Darbietungen?
- b) Künstlerische Darbietung von Werken mittels Sampler und Sequenzer?
- c) Ergebnis
- 2. Audio Mashups als Leistung eines Tonträgerherstellers
- a) Tonträger
- b) Hersteller
- aa) Unternehmerischer Mindestaufwand
- bb) Erstfixierungscharakter bei der Verwendung von Fremdmaterial
- c) Ergebnis
- 3. Video Mashups als Leistung eines Filmherstellers
- a) Film
- b) Hersteller
- aa) Unternehmerischer Mindestaufwand
- bb) Erstfixierungscharakter bei der Verwendung von Fremdmaterial
- (1) Meinungsstand
- (2) Stellungnahme
- c) Ergebnis
- 4. Foto Mashups als Leistung eines Lichtbildherstellers
- 5. Ergebnis der Untersuchung der durch Mashups begründeten Leistungsschutzrechte
- 98–99 III. Ergebnis der durch Mashups begründeten Rechte 98–99
- 99–150 B. Durch Mashups verletzte Rechte 99–150
- 99–105 I. Urheberrechte 99–105
- 1. Musikurheber
- a) Komponisten
- b) Musikproduzenten
- 2. Texturheber
- 3. Filmurheber
- a) Schöpfungsbeiträge beim Film
- b) Filmproduzenten
- 4. Lichtbildurheber
- 5. Ergebnis
- 105–116 II. Urheberpersönlichkeitsrechte der genannten Urheber 105–116
- 1. Das Anerkennungsrecht nach § 13 UrhG
- 2. Der Integritätsschutz nach § 14 und § 39 Abs. 2 UrhG
- a) Entstellung/Beeinträchtigung und Änderung
- aa) Ungenehmigte Mashups
- bb) Genehmigte Mashups
- cc) Audio Mashups aus offiziell veröffentlichten Tonspuren
- b) Eignung zur Interessengefährdung
- c) Interessenabwägung
- aa) Urheberinteresse
- bb) Nutzerinteresse
- cc) Abwägung anhand der Mashup Fallkonstellationen
- (1) Ungenehmigte Mashups
- (2) Genehmigte Mashups
- (3) Audio Mashups aus offiziell veröffentlichten Tonspuren
- dd) Ergebnis
- 3. Annex: Verletzung des Rechts am eigenen Bild bei Foto Mashups
- 116–140 III. Leistungsschutzrechte 116–140
- 1. Ausübende Künstler
- a) Werkakzessorietät
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- b) Ergebnis
- 2. Tonträgerhersteller
- a) Der weite Tonträgerherstellerschutz der h.M.
- b) Kritik am weiten Tonträgerherstellerschutz der h.M. und Alternativvorschläge
- c) Stellungnahme
- aa) Argumente gegen den weiten Schutzbereich des Tonträgerherstellerrechts
- bb) Eigener Vorschlag
- (1) Werkakzessorietät des Tonträgerherstellerrechts
- (2) Anhaltspunkt: Schutz wesentlicher Teile
- (3) Fazit
- 3. Der Musikproduzent als Künstler und Tonträgerhersteller
- 4. Filmhersteller
- a) Der weite Filmherstellerschutz der h.M.
- b) Keine Kritik am weiten Filmherstellerschutz der h.M.
- c) Fazit
- 5. Lichtbildhersteller
- a) Weiter Lichtbildschutz
- b) Enger Schutzumfang nach der bisher wohl h.M. in der Literatur
- c) Stellungnahme
- 140–142 IV. Persönlichkeitsrechte der Leistungsschutzberechtigten 140–142
- 1. Das Anerkennungsrecht nach § 74 UrhG
- 2. Der Integritätsschutz nach § 75 UrhG
- 3. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- 142–142 V. Ergänzender Leistungsschutz nach dem UWG 142–142
- 142–146 VI. Verwertungsrechte der betroffenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten 142–146
- 1. Live-Darbietung
- 2. Angebote zum Abruf in Form von Download und Streaming
- 3. Verbreitung auf CD
- 4. Rundfunksendung
- 5. Bearbeitungsrecht
- 6. Übertragung auf Fallkonstellationen in Mashups
- a) Ungenehmigte Mashups
- b) Genehmigte Mashups
- c) Audio Mashups aus offiziell veröffentlichten Tonspuren
- 7. Zusammenfassung
- 146–150 VII. Kollektive Wahrnehmung der Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte 146–150
- 1. Bearbeitungs- und Persönlichkeitsrechte
- a) Persönlichkeitsrechtsverletzende Bearbeitungen
- b) Bearbeitungen ohne Persönlichkeitsrechtsverletzung
- 2. Interpretenrechte
- 3. Leistungsschutzrechte der Tonträger-, Film- und Lichtbildhersteller
- 4. Ergebnis
- 150–178 C. Rechtfertigungsmöglichkeiten 150–178
- 150–156 I. Zitatrecht 150–156
- 1. Zitatzweck
- a) Keine Belegfunktion
- b) Die innere Verbindung beim künstlerischen Zitat
- c) Politische Zitierfreiheit
- 2. Übertragung auf Mashups
- 156–177 II. Freie Benutzung 156–177
- 1. Direktes Verblassen
- 2. Innerer Abstand
- a) Freie Benutzung und Sound Sampling
- aa) Analogie von § 24 im Rahmen von §§ 94, 95 und § 85 UrhG?
- bb) Nachspielbarkeit des Samples – Rückkehr zur Erforderlichkeit?
- cc) Ausschlusskriterium der erkennbaren Melodieübernahme, § 24 Abs. 2 UrhG
- dd) Stellungnahme
- (1) Analogie
- (2) Das Erforderlichkeits-Kriterium für die freie Benutzung im Sound Sampling
- (3) Starrer Melodienschutz und Sound Sampling
- (4) Zusammenfassung
- ee) Übertragung auf Mashups
- b) Freie Benutzung und Parodie
- aa) Urheberrechtliche Definition der Parodie
- bb) Dogmatische Einordnung
- (1) § 24 UrhG
- (2) § 51 UrhG analog
- (3) Teleologische Reduktion von § 23 UrhG
- (4) Spezialnorm für Parodien
- (5) Stellungnahme
- cc) Übertragung der Parodie auf Mashups
- c) Freie Benutzung und sonstige künstlerische Auseinandersetzungen
- 177–178 III. Ergebnis: Mögliche Rechtfertigung von Mashups als freie Benutzung 177–178
- 178–179 D. Ergebnisse des Dritten Teils 178–179
- 180–196 Vierter Teil: Web Mashups 180–196
- 180–188 A. Durch Web Mashups begründete Rechte 180–188
- 180–186 I. Werkschutz 180–186
- 1. Bearbeitungsrecht
- a) Bearbeitung von Software
- aa) Meinungsstand
- bb) Stellungnahme
- cc) Ergebnis
- b) Bearbeitung von Webseiten-Layout und Benutzeroberflächen
- aa) Layout als Werk der bildenden Kunst
- bb) Landkarten als Darstellungen wissenschaftlichtechnischer Art
- c) Sammelwerk/Datenbankwerk
- 2. Ergebnis
- 186–188 II. Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers 186–188
- 1. Datenbank
- 2. Hersteller
- 3. Wesentliche Änderung von Art und Umfang der Originaldatenbanken
- 4. Ergebnis
- 188–190 B. Durch Web Mashups verletzte Rechte 188–190
- 188–189 I. Umfang der Rechteeinräumung für Web Mashups 188–189
- 189–190 II. Fehlende Rechteeinräumung 189–190
- 1. Besonderheiten im Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers
- 2. Übertragung auf die Erwägungen zum Umfang der Ausschließlichkeitsrechte des Tonträger-, Film- und Lichtbildherstellers
- 190–195 C. Rechtfertigungsmöglichkeiten 190–195
- 190–191 I. Zulässige Dekompilierung 190–191
- 191–194 II. Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Abstracts 191–194
- 1. Zulässigkeit nach § 12 Abs. 2 UrhG
- 2. Zulässigkeit nach § 24 UrhG
- a) OLG Frankfurt/Main: Berücksichtigung von Art. 5 Abs. 1 GG
- b) BGH
- 3. Stellungnahme
- 4. Ergebnis
- 194–195 III. Freie Benutzung von Computerprogrammen 194–195
- 195–195 IV. Freie Benutzung von Datenbanken 195–195
- 195–196 D. Ergebnisse des Vierten Teils 195–196
- 197–229 Fünfter Teil: Lösungsansatz für Mashups 197–229
- 197–222 A. Vorhandene Lösungsansätze 197–222
- 197–202 I. Abschaffung und Auslagerung der kleinen Münze 197–202
- 1. Vorschlag der Auslagerung von Werken kleiner Münze ins UWG
- 2. Vorschlag eines Leistungsschutzrechts der kleinen Münze
- 3. Ergebnis
- 202–210 II. Erweiternde Auslegung der freien Benutzung und des Zitatrechts 202–210
- 1. Künstlerische Kriterien
- a) Fundamentalkonzeption
- b) Montage
- 2. Wirtschaftliches Kriterium der Substitution
- a) Substitution im Zitatrecht
- b) Substitution auch im Rahmen der freien Benutzung/des Bearbeitungsrechts?
- c) BGH in »Perlentaucher«: Keine Substitution
- 3. Exkurs: Beschränkung des Auskunftsanspruchs nach § 101 UrhG auf die relevante Auswertungsphase
- a) »Verfallsdatum« des gewerblichen Ausmaßes
- b) Erst-recht-Schluss für Mashups?
- 4. Ergebnis
- 210–218 III. Berücksichtigung des kreativen Nutzers im Urheberrecht 210–218
- 1. Zwangslizenz für Bearbeitungen
- 2. Schrankengekoppelte Vergütung für kreative Nutzungen
- 3. »New School Licensing Regime« nach Wolf
- 4. Einführung einer Schranken-Generalklausel nach Art der Fair Use-Doktrin
- 5. Schrankenvorschlag für User Generated Content
- 218–220 IV. Der erste Lösungsvorschlag für »transformative Werknutzungen« 218–220
- 220–222 V. Creative Commons 220–222
- 222–229 B. Zusammenfassender eigener Vorschlag 222–229
- 222–224 I. Kernthesen 222–224
- 1. Begrenzung von Ausschließlichkeitsrechten
- a) Rechte der Mashup Hersteller
- b) Persönlichkeitsrechte der Originalurheber und Interpreten
- c) Produzenten-Leistungsschutzrechte
- 2. Erweiterung der freien Benutzung
- 3. Vereinfachung der Sample-Lizenzierung
- 224–229 II. Begründung 224–229
- 1. Begrenzung von Ausschließlichkeitsrechten
- a) Rechte der Mashup Hersteller
- b) Persönlichkeitsrechte der Originalurheber und Interpreten
- c) Leistungsschutzrechte der Originalproduzenten
- 2. Erweiterte Auslegung der freien Benutzung/des Bearbeitungsrechts
- a) Bestimmung des inneren Abstands
- b) Bearbeitungsrecht
- 230–238 Literaturverzeichnis 230–238