Anreizregulierung als hoheitlich vermittelter Wettbewerb
Eine Analyse effizienzorientierter Regulierungsansätze im Stromnetzbereich am Beispiel staatlicher Unterstützungsmaßnahmen bei existenzbedrohenden Unternehmenskrisen
Zusammenfassung
Die Anreizregulierung des § 21a EnWG zielt darauf ab, im Bereich des monopolistisch geprägten Strom- und Gasnetzsektors ein Effizienzniveau zu realisieren, das unter tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen zu erwarten wäre. Als sinnvoller Ansatz erweisen sich hier insbesondere Benchmarkingverfahren, die einen fiktiven Wettbewerb zwischen den räumlich getrennten Netzbetreibern ermöglichen.
Der Autor setzt sich mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang dieser hoheitlich vermittelte Wettbewerb einem tatsächlichen Wettbewerbsgeschehen rechtlich gleichgestellt werden kann. Dabei muss die Regulierung von Netzsektoren einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Ziel einer Effizienzsteigerung und der Gewährleistung von Versorgungssicherheit schaffen. Bei der Diskussion dieses Zielkonfliktes geht die Arbeit ausführlich auf die Frage ein, ob im Rahmen einer Anreizregulierung gegebenenfalls auch die Insolvenz einzelner Netzbetreiber in Kauf zu nehmen ist, wenn diese die regulatorisch vorgegebenen Effizienzanforderungen verfehlen.
Von besonderem Interesse ist die Arbeit vor allem für die betroffenen Wirtschaftskreise und Behörden sowie für Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler, Anwälte und interessierte Laien.
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- 2–4 Titelei/Inhaltsverzeichnis 2–4
- 5–6 Vorwort 5–6
- 7–8 Gliederung 7–8
- 9–14 Inhaltsverzeichnis 9–14
- 15–17 Einleitung und Vorgehensweise 15–17
- 15–16 A. Einleitung 15–16
- 16–17 B. Vorgehensweise 16–17
- 18–58 1. Kapitel: Entgeltregulierung im Stromnetzbetrieb 18–58
- 18–28 A. Strukturelle Merkmale des Netzsektors 18–28
- 18–22 I. Netzbetrieb als natürliches Monopol 18–22
- 22–23 II. Geringes Potential zur Mengenanpassung auf der Nachfrageseite 22–23
- 23–28 III. Netzbetrieb und Essential facilities- Doktrin 23–28
- 1. Die Entscheidungspraxis von Kommission und EuGH
- 2. Nationales Kartellrecht
- 3. Energierechtliche Netzzugangsregelung
- 28–38 B. Regulierungsmodelle und Wettbewerbsdefizit 28–38
- 28–31 I. Staatliche Kontrolle des Netzbereichs 28–31
- 1. Netzbetrieb durch staatliche Behörden
- 2. Vergabemodell: Wettbewerb um den Markt
- 3. Bewertung
- 31–38 II. Kostenorientierte Entgeltermittlung 31–38
- 1. Verhandelter Netzzugang
- 2. Kostenorientierte Entgeltermittlung nach § 21 EnWG
- 3. Bewertung der kostenorientierten Ansätze
- a) Kostenorientiertheit und produktive Effizienz
- b) Informationsdefizit
- 4. Zusammenfassung
- 38–57 C. Anreizregulierung als Wettbewerbssurrogat 38–57
- 38–39 I. Anreizregulierung im europäischen Kontext 38–39
- 39–40 II. Anreizregulierung im Telekommunikationssektor 39–40
- 40–40 III. Weiteres Verfahren zur Einführung einer Anreizregulierung 40–40
- 40–57 IV. Verschiedene Einzelmodelle einer Anreizregulierung 40–57
- 1. Price Cap- Regulierung
- 2. Revenue Cap- Regulierung
- 3. Weitere Regulierungselemente bei Price Cap und Revenue Cap
- a) Dauer der Regulierungsperioden
- b) Ermittlung der anfänglichen Entgelt- bzw. Umsatzhöhe
- c) Entgelt- bzw. Umsatzanpassung während einer Periode
- aa) Inflationsausgleich (I-Faktor)
- bb) Effizienzvorgaben (X-Faktor)
- (1) Zusammensetzung des X-Faktors
- (2) Isolierte Bewertung des einzelnen Netzbetriebs
- (3) Benchmarkingverfahren
- cc) Zusätzliche Vorgaben
- d) Vorzeitige Weitergabe von Gewinnen
- 4. Yardstick- Regulierung
- 5. Vergleich und Stellungnahme
- a) Gegenläufige Anreizeffekte
- b) Keine vollständige Aufhebung des Informationsdefizits
- c) Gleichmäßige und zeitnahe Förderung der Verbraucherwohlfahrt
- 57–58 D. Zusammenfassung 57–58
- 59–112 2. Kapitel: § 21a Abs. 3 S. 3 EnWG als Zentralnorm einer Krisenintervention 59–112
- 59–60 A. Einleitung 59–60
- 60–112 B. Die Anpassungsregelung des § 21a Abs. 3 S. 3 EnWG 60–112
- 60–61 I. Anpassung an gesetzliche Rahmenbedingungen 60–61
- 61–112 II. Generalklausel des § 21a Abs. 3 S. 3 2. Alt. EnWG 61–112
- 1. Vergleichsmaßstab bei Prognoseelementen
- 2. Fehlerhafte Kalkulationsgrundlagen und Berechnungsfehler
- 3. Anpassungen zu Lasten des Netzbetreibers
- 4. Mögliche Anknüpfungspunkte
- 5. Unternehmenskrise als Änderung von Umständen
- a) Richtlinienkonforme Auslegung des § 21a Abs. 3 S. 3 EnWG
- aa) Kostenorientiertheit als Richtlinienvorgabe
- bb) Die Angemessenheit der Entgelte
- cc) Effizienzpostulat und Wettbewerbsorientierung
- dd) Übertragung auf die Anreizregulierung
- (1) Unternehmensvergleich und Kostenorientierung
- (2) Hinreichende durchschnittliche Kapitalverzinsung
- (3) Angemessene Vergleichsmaßstäbe
- (a) Vergleichsgruppen und Strukturklassen
- (b) Auswahl der Benchmarkingparameter
- (4) Anpassung an Mengenschwankungen
- (5) Abschläge wegen Prognoseunsicherheiten?
- (6) Einmalige Rationalisierungseffekte
- (7) Notwendigkeit einer ergänzenden Kartellaufsicht
- (a) Zuständigkeit für kartellrechtliche Aufsicht
- (b) Diskriminierungsverbot und Angemessenheit der Entgelte
- (c) Wettbewerbswidrige Vereinbarungen
- (d) Fusionskontrolle
- (aa) Marktabgrenzung
- (bb) Marktbeherrschende Stellung
- ee) Zusammenfassung
- b) Systematische Auslegung: § 21 Abs. 2 S. 1, 3 und § 30 Nr. 5 EnWG
- c) Verfassungskonforme Auslegung
- aa) Anwendbarkeit des nationalen Verfassungsrecht
- bb) Die Eigentumsfreiheit der Netzbetreiber
- (1) Schutzbereich und betroffene Grundrechtsträger
- (2) Betriebssicherung versus Gemeinwohl
- (a) Anpassungsregelungen als Inhalts- und Schrankenbestimmungen
- (b) Legitimer Zweck der Regulierungsmaßnahmen
- (aa) Wettbewerbsöffnung auf nachgelagerten Märkten
- (bb) Grundrechtschutz gegenüber Dritten
- (cc) Gemeinschaftsrechtskonforme Umsetzung des Sekundärrechts
- (c) Anpassungsmaßnahmen und Gleichheitsgrundsatz
- (d) Substanzgarantie als Kernbestandteil?
- (aa) Kein Schutz vor Wettbewerb
- (bb) Sonderstellung der Anreizregulierung
- (e) Gesamtabwägung der entgegenstehenden Belange
- (aa) Wettbewerbsnähe der Anreizregulierung
- (bb) Regulierungskonstanz
- (cc) Vertrauensschutz
- (dd) Eingriffsintensität der Anreizregulierung
- (ee) Anforderungen an die Ausgestaltung einer Anreizregulierung
- dd) Berufsfreiheit des Netzbetreibers
- ee) Zusammenfassung
- d) Zusammenfassung
- 4. Vertretenmüssen des Netzbetreibers
- 112–112 C. Zusammenfassung 112–112
- 113–206 3. Kapitel: Staatliche Krisenintervention und EG-Beihilferecht 113–206
- 113–114 A. Einleitung 113–114
- 114–128 B. Anwendbarkeit der Beihilferegeln: Netzbetrieb als Wettbewerbsmarkt? 114–128
- 114–119 I. Wettbewerbsleitbild des EG-Vertrags 114–119
- 1. Wettbewerbstheoretische Ansätze
- 2. Zielkatalog des Art. 2 EG
- a) Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
- b) Wirtschaftliche Freiheit
- 119–127 II. Wettbewerbselemente im Stromnetzbereich 119–127
- 1. Übernahmewettbewerb
- a) Wettbewerb um die Unternehmenskontrolle
- b) Übernahme des Stromnetzes
- 2. Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten
- 3. Substitutionswettbewerb
- a) Netzsubstitution durch dezentrale Versorgung bzw. Eigenproduktion
- b) Stromsubstitution durch Gas
- 4. Wettbewerbsfiktion der Anreizregulierung
- a) Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
- b) Wirtschaftliche Handlungsfreiheit
- c) Ergebnis
- 127–128 III. Zusammenfassung 127–128
- 128–134 C. Beihilfequalität der Maßnahmen 128–134
- 128–129 I. Leistung oder Belastungsverminderung 128–129
- 129–134 II. Keine Gegenleistung 129–134
- 1. Dogmatische Einordnung des Urteils
- 2. Betrauung mit einer gemeinwirtschaftlichen Tätigkeit
- 3. Aufstellen objektiver und transparenter Parameter
- 4. Angemessene Entlohnung
- 134–134 III. Spezifität der Begünstigung 134–134
- 134–156 D. Staatlich oder aus staatlichen Mitteln gewährt 134–156
- 134–136 I. Staatliche Beihilfen (Art. 87 Abs. 1 1. Alt. EG) 134–136
- 136–155 II. Durch staatliche Mittel (Art. 87 Abs. 1 2. Alt. EG) 136–155
- 1. Zuwendung durch eine vom Staat benannte oder errichtete Einrichtung
- 2. Zuwendung durch öffentliche Unternehmen
- a) Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 295, 86 Abs. 1 EG
- b) Rechtfertigungsansätze für eine Ungleichbehandlung
- aa) Belastung des allgemeinen Staatshaushalts
- bb) Staatliche Interessenverfolgung
- (1) Mittelzurechnung: Möglichkeit einer Kontrollausübung
- (2) Zurechnung der Zuwendungsentscheidung
- c) Zusammenfassung
- 3. Zweistufige Zuwendungsgestaltung (Entscheidung und Gewährung)
- a) Urteil „PreussenElektra“
- aa) Belastung privater Unternehmen durch gesetzliche Regelung
- bb) Belastung staatsnaher Unternehmen durch gesetzliche Regelung
- b) Argumentation des Generalanwalts Jacobs
- c) Urteile „Ecotrade“ und „Piaggio“
- d) Auffassung der Kommission
- e) Eigene Stellungnahme
- aa) Zurechnung der Finanzmittel
- bb) Zurechnung der Zuwendungsentscheidung
- (1) Beherrschende staatliche Stellen als Zurechnungssubjekte
- (2) Regulierungsbehörde als Zurechnungssubjekt
- 155–156 III. Zusammenfassung 155–156
- 156–159 E. Verfälschung des Wettbewerbs 156–159
- 156–157 I. Substitutionswettbewerb 156–157
- 157–158 II. Nachgelagerter Wettbewerb 157–158
- 158–158 III. Fiktiver Wettbewerb durch Anreizregulierung 158–158
- 158–159 IV. Zusammenfassung 158–159
- 159–160 F. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels 159–160
- 160–160 G. Zusammenfassung 160–160
- 160–203 H. Ausnahmeregelungen 160–203
- 160–162 I. Per se- Erlaubnis nach Art. 87 Abs. 2 Ziff b) EG (Naturkatastrophen u.a.) 160–162
- 162–166 II. Ausnahmen nach Art. 87 Abs. 3 EG 162–166
- 1. Störung im Wirtschaftsleben
- 2. Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige
- a) Die Kommissionsleitlinien zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
- aa) Ausschluss für konzernzugehörige Unternehmen
- bb) Entgeltanpassung und einmalige Gewährung
- b) KMU- Unterstützung
- 166–203 III. Art. 86 Abs. 2 EG 166–203
- 1. Kein Ausschluss durch die „Altmark Trans“- Rechtssprechung
- 2. Kein Ausschluss durch Art. 87 Abs. 2, 3 EG
- 3. Betrauung mit Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
- 4. Verhinderung der Aufgabenerfüllung
- a) Spezifität der Verhinderung
- b) Erforderlichkeit
- c) Bloße Gefährdung der Aufgabenerfüllung
- d) Zumutbarkeit der Aufgabenerfüllung
- aa) Grundsatz: Beschränkung auf Missbrauchskontrolle
- bb) Missbrauchskontrolle: Nettomehrkostenmethode
- cc) Modifizierung durch Universaldienstkonzept
- dd) Anwendung auf den Stromsektor
- (1) Zumutbarkeit als Finanzierungsmaßstab
- (2) Das Universaldienstkonzept im Stromnetzbereich
- (3) Schutzrichtung der Angemessenheit
- ee) Zusammenfassung
- e) Die Kontinuität der Aufgabenerfüllung
- aa) Unternehmenskrise und Aufgabenerfüllung
- (1) Externe Verursachungsfaktoren
- (2) Interne Verursachungsfaktoren
- bb) Subjektgebundenheit der Kontinuität
- (1) Wortlaut
- (2) Berücksichtigung des Normzwecks
- (3) Anwendung auf den Stromsektor
- (4) Zusammenfassung
- cc) Kontinuitätswahrung bei erzwungenem Betreiberwechsel
- (1) Insolvenz betrauter Unternehmen
- (a) Insolvenzfähigkeit betrauter Unternehmen: § 882a Abs. 2 ZPO
- (b) Problematik der Unternehmenszerschlagung
- (c) Sanierungsförderung im Rahmen der Insolvenzordnung
- (d) Staatliche Interventionen im Rahmen des Insolvenzverfahrens
- (e) Finanzieller Mehrbedarf durch späten Zuwendungszeitpunkt
- (f) Anwendung auf den Stromsektor
- dd) Zusammenfassung
- f) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
- g) Art. 86 Abs. 2 S. 2 EG
- 203–206 J. Zusammenfassung 203–206
- 207–218 Literaturverzeichnis 207–218