Verletzte im Strafrecht
7. Symposium Junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler
Zusammenfassung
Vom 28. bis 30. März 2019 befasste sich das an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg und an der Bucerius Law School abgehaltene 7. Symposium des Jungen Strafrechts mit dem Querschnittsthema „Verletzte im Strafrecht“. Die Spanne der nun vorliegenden Tagungsbeiträge reicht von einer grundlegenden Untersuchung der strafrechtsdogmatischen Stellung des Verletzen über Fragen aus dem allgemeinen Teil des Strafrechts, etwa das Verhältnis von subjektiven Tätervorstellungen und objektivem Opferschutz bei Rücktritt und tätiger Reue betreffend, bis hin zu prozessrechtlichen Themen wie zum Beispiel der Opferbeteiligung bei Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof, der Akteneinsicht des Verletzten sowie der Beteiligung des Verletzten bei den praktisch so bedeutsamen verfahrensbeendenden Absprachen. Zudem hat Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jan Philipp Reemtsma dem Band seinen auf dem Symposium gehaltenen Eröffnungsvortrag zum Thema „Täterstrafrecht und der Anspruch des Opfers auf Beachtung“ beigegeben. Mit Beiträgen von Dr. Oliver Harry Gerson, Dr. Philipp-Alexander Hirsch, Dr. Amina Hoppe, Dr. Constantin Lauterwein, Dr. Gurgen Petrossian, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jan Philipp Reemtsma, Dr. Felix Ruppert, Pauline Schmitt, Dr. Lukas Staffler, Dr. Georgia Stefanopoulou
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- 1–8 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–8
- 9–10 Verzeichnis der Autor/-innen und Herausgeber/-innen 9–10
- 11–30 Täterstrafrecht und der Anspruch des Opfers auf Beachtung 11–30
- 31–52 Verletzung in eigenen Rechten – Zur strafrechtsdogmatischen Stellung des Verletzten 31–52
- A. Verletztenrechte – Prozessstellung ohne materiell-rechtlichen Boden?
- B. Materielle Unrechtslehren aus Perspektive des Verletzten
- I. Funktionale Strafrechtsgutslehre
- II. Gesetzgebungskritische Rechtsgutslehre
- III. Lehre vom Verbrechen als Rechtsverletzung
- C. Einwilligungsdogmatik und Rechtsverletzung
- I. Das Rechtsgutsargument
- II. Das Erlaubnisargument
- 1. Starke und schwache Erlaubnisse
- 2. Zustimmung und Berechtigung der Regelbefolgungspflicht
- D. Verletzung in eigenen Rechten
- E. Die Verletzte – Prozesssubjekt in eigener Sache
- 53–74 Opferschutz und Verjährung im Spiegel der EGMR-Judikatur: Überlegungen zu den opferbezogenen Schutzpflichten im staatlichen Strafrechtssystem 53–74
- A. Staatliche Schutzpflichten und Strafgesetzgebung
- I. Positive Schutzpflichten
- II. Schutzpflichtverletzungen
- B. Strafrechtliche Verjährung in Spiegel der EGMR-Rechtsprechung
- I. Verjährung als problematisches Einzelfallphänomen
- II. Verjährung als Strukturproblem einer Rechtsordnung
- C. Warum besteht der EGMR auf den Schutz durch Strafrecht?
- I. Sachverhaltsaufklärung als wirksamer Grundrechtsschutz
- II. Solidarisierung durch Strafausspruch
- 75–98 Opfer und Strafanwendungsrecht – Kriminalpolitische, strafrechtsdogmatische und völkerrechtliche Hintergründe des grenzüberschreitenden Schutzes innerstaatlicher Individualinteressen am Beispiel der F... 75–98
- A. Einleitung
- B. Die Straftatbestände der §§ 226a, 237 StGB
- I. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien, § 226a StGB
- II. Die Zwangsheirat, § 237 StGB
- C. Die flankierenden strafanwendungsrechtlichen Vorschriften
- D. Einführung in das Strafanwendungsrecht
- I. Das deutsche Strafanwendungsrecht
- II. Völkerrechtlicher Hintergrund des Strafgewaltsrechts
- E. Das Opfer im Strafanwendungsrecht
- I. Zum Begriff des „Opferschutzes“
- II. Schutz der potentiellen Opfer vor Auslandstaten
- 1. Die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Verhaltensnorm
- a. Völkerrechtliche Implikationen und der Vorwurf der kulturellen Hegemonie
- b. Schuldprinzip und Verbotsirrtum im Strafanwendungsrecht
- 2. Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Sanktionsnorm
- 3. Ausweitung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte
- III. Schutz der Interessen tatsächlicher Opfer im Ausland durch das Strafanwendungsrecht?
- 1. Lebenshilfe
- 2. Die Möglichkeiten der Mitwirkung
- 3. Ahndung und Wiedereingliederung
- F. Ergebnis
- 99–106 Verantwortungsverteilung bei Opfermitwirkung 99–106
- A. Gefährdungsfälle – Phänomenologie und Familienähnlichkeiten
- B. Sozialpsychologischer Perspektivenwechsel
- C. Überlegungen zur dogmatischen Behandlung
- D. Ausblick
- 107–128 Von Rücktritt und Reue – Subjektive Vorstellungen vor objektivem Opferschutz? 107–128
- A. Die Ausgangslage von Rücktritt und Reue
- B. Die gegenwärtige Handhabung im Lichte des Grundes der Straflosigkeit
- I. Die Gegenwart der Institute
- 1. Zur Subjektivierung des Rücktritts vom Versuch
- a. Subjektive Theorie als Gradmesser
- b. Korrektur des Rücktrittshorizontes
- c. In dubio pro Rücktritt
- d. Fazit
- 2. Zur Subjektivierung der tätigen Reue
- a. Freiwilligkeit der Reuehandlung
- b. Erheblichkeit des Schadens
- c. Angleichung an den Rücktritt vom Versuch
- II. Der Grund des Strafprivilegs
- 1. Rücktritt vom Versuch
- 2. Tätige Reue
- III. Kongruenz oder Diskrepanz?
- 1. Rücktritt vom Versuch
- 2. Tätige Reue
- C. Ein Appell zum Schutze des Verletzten
- 129–146 Opferbeteiligung auf internationaler Ebene 129–146
- A. Einleitung
- B. Kurze Einführung in das internationale Strafverfahren
- C. Das Grundkonzept der Opferbeteiligung am IStGH
- D. Die Anerkennung der Opfer
- I. Die Rechtspersönlichkeit des Antragstellers
- II. Der erlittene Schaden
- III. Die Kausalität
- E. Opferbeteiligung
- F. Entschädigung
- G. Ist die Opferbeteiligung sinnvoll?
- 147–166 Opfer, Verletzter, Zeuge: Was muss, kann und soll Opferschutz im Strafverfahren leisten? 147–166
- A. Begriffliche Annäherung
- B. Die möglichen Interessen des Opfers
- C. Der Schutz mutmaßlicher Opfer in der Position des Zeugen
- D. Der Schutz mutmaßlicher Opfer in der Position des Verletzten
- E. Schlussfolgerung
- 167–182 Akteneinsicht für den Verletzten – Theorie, Praxis und Reform 167–182
- A. Einführung
- B. Theorie
- C. Praxis
- D. Reform
- 183–200 Die Beteiligung des Verletzten bei (verfahrensbeendenden) Absprachen – „Gleicher unter Gleichen“ oder „Fremdkörper im Fremdkörper“? – 183–200
- A. „Atmosphärisches“ zur Wirkung von Absprachen und zur Ausweitung von Verletztenrechten
- B. Die Beteiligung des Verletzten bei Erörterungen und Absprachen de lege lata
- I. Die Beteiligung des Verletzten bei Erörterungen nach § 160b StPO
- II. Beteiligung des Verletzten bei Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO
- III. Die Beteiligung des Verletzten bei Erörterungen des § 257b StPO
- IV. Die Beteiligung des Verletzten bei der Verständigung nach § 257c StPO
- 1. Ablauf des § 257c StPO in Bezug auf die Beteiligung des Verletzten
- 2. Vorschläge im Gesetzgebungsprozess
- C. Die Beteiligung des Verletzten bei Erörterungen und Absprachen de lege ferenda
- I. Vor der Klammer: Kein Raum für Analogien
- II. „Mehr“ Beteiligung des Verletzten bei Erörterungen nach § 160b StPO?
- III. „Mehr“ Beteiligung des Verletzten bei Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO?
- IV. „Mehr“ Beteiligung des Verletzten bei Erörterungen nach § 257b StPO?
- V. „Mehr“ Beteiligung des Verletzten bei der Verständigung nach § 257c StPO?
- D. Zusammenfassung