Transparenz/Neue Produkte
18. Marburger Gespräche zum Pharmarecht
Zusammenfassung
Die vielen aktuellen Diskussionen zu einem transparenteren Umgang mit Daten und Informationen zeigen, dass diesem Bereich in der Gesellschaft immer größere Bedeutung zukommt. Die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragestellungen und Probleme bildeten den ersten Schwerpunkt der 18. Marburger Gespräche zum Pharmarecht. In diesem Kontext spielten neben dem Informationsschutz nach der neuen Verordnung über klinische Prüfung und nach der EMA-Policy, auch die Transparenzkodices von EFPIA und FSA eine bedeutende Rolle. Passend zu diesem Thema stand die Debatte um die neu geschaffenen Tatbestände der §§ 299a und 299b StGB-E im Fokus. Ein Beitrag über die aktuellen Entwicklungen in der Pharmakovigilanz-Regulierung und haftungsrechtlichen Implikationen bildete den Abschluss des ersten Themenkomplexes. Einen weiteren Schwerpunkt stellten neue Produkte im Gesundheitsbereich dar, wie die personalisierte Medizin und Biosimilas. Dieser Bereich birgt ein großes Potential für alle Beteiligten im Gesundheitswesen. Abgerundet wurde dieser Themenkomplex mit einem Beitrag zu den Möglichkeiten von Arzneimittelwerbungen mit Studien ohne Goldstandard.
Mit Beiträgen von:
RAin Dr. Judith Barwig, RA Dr. Heinz-Uwe Dettling, RA Dr. Jan-Tobias Häser, Peter Homberg, Dr. Dr. Adem Koyuncu, RA Dr. Wolfgang Rehmann, Dr. Stephanie Rosenfeld, Prof. Dr. Hendrik Schneider, Dr. Jürgen M. Schneider
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- 1–8 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–8
- 9–158 Informationsschutz nach der neuen EMA-Transparenz-Politik und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfungen 9–158
- A. Einführung und Grundlagen
- I. Komplexe Gemengelage gegenläufiger Interessen bei klinischen Prüfungen
- 1. Gewinnung zuverlässiger und belastbarer Daten als Zulassungsvoraussetzung
- a) Durchführung von Versuchen und Zulassung von Arzneimitteln
- b) Klinische Prüfungen
- c) Datenerhebung und Validität von Studien
- aa) Personenbezogene und pseudonymisierte Einzelgesundheitsdaten (Quell- und Rohdaten)
- (1) Personenbezogene Einzelgesundheitsdaten als Quelldaten und Inhalt der ärztlichen Patientenakten
- (2) Pseudonomisierte Einzelgesundheitsdaten als Rohdaten (Studiendaten) und Inhalt der Master Files sowie der Studienberichte
- bb) Validität und behördliche Kontrolle
- cc) Rohdaten als empirischer Datenschatz und Fundament der Validität
- dd) Arten und Ebenen von Studienergebnissen
- ee) Auswertung von Studienergebnissen
- d) Studienberichte als Dokumentation und förmlicher Nachweis der Studienergebnisse
- e) Förmliche Zulassungsunterlagen (Zulassungsdossier)
- 2. Entwicklungsaufwand und Kosten für klinische Prüfungen
- 3. Betroffene Interessen
- a) Gesundheitliches Interesse an klinischen Prüfungen
- b) Öffentliches und privates Interesse am Schutz des geistigen Eigentums
- aa) Patentschutz
- (1) Endergebnisbezogene Verwendungspatente
- (2) Lückenhaftigkeit des Patentschutzes
- bb) Schutz empirischer Einzelstudienergebnisse als »nicht offenbarte Informationen« (proprietäre Geschäftsinformationen)
- (1) Schutz proprietärer Geschäftsinformationen als Urform und gleichberechtigte Alternative des geistigen Eigentums
- (2) Definition in Art. 39 Abs. 2 TRIPS und Art. 2 Abs. 1 des Know-how-Schutz-Richtlinienentwurfs
- (3) Schutzdimensionen
- c) Öffentliches Interesse an preiswerten Arzneimitteln und private wirtschaftliche Interessen von Konkurrenten
- 4. Öffentliches Interesse an Transparenz
- a) Vorteile der Transparenz
- b) Nachteile der Transparenz
- aa) Gefährdung des Schutzes personenbezogener Daten
- bb) Beeinträchtigung der Rechte des geistigen Eigentums
- (1) Behinderung des Patentschutzes
- (2) Behinderung des Schutzes als proprietäre Geschäftsinformation
- c) Transparenz als Innovationshemmnis
- II. Ausgleichsprinzip
- 1. Primärrecht
- 2. Sekundärrecht
- 3. Schutzintensität für proprietäre Geschäftsinformationen
- a) Kein Schutz vor Nachentwicklungen
- b) Kein Schutz bei überwiegendem öffentlichem Interesse
- c) Wirtschaftlicher Wert durch Vertraulichkeit
- aa) Informationspakete, Einzelbetrachtung und allgemeine Vermutungen
- bb) Immanenter Öffentlichkeitsbezug unternehmerischer Tätigkeit
- cc) Kausalität der Vertraulichkeit für den wirtschaftlichen Wert
- (1) Absatzfördernde Anwenderinformationen
- (2) Absatzhemmende Anwenderinformationen
- (3) Wettbewerbsrelevante Bereitstellungsinformationen
- III. Studienergebnisse und Inhalte von Studienberichten
- 1. Vertraulichkeit und Geheimhaltungsmaßnahmen
- 2. Wirtschaftlicher Wert durch Vertraulichkeit
- a) Absatzfördernde Anwenderinformationen
- b) Absatzhemmende Anwenderinformationen
- c) Wettbewerbsrelevante Bereitstellungsinformationen
- aa) Rohdaten
- bb) Sonstige potentiell wettbewerbsrelevante Teile
- 3. Zwischenergebnis
- 4. Partieller Wegfall durch generische Zulassung erst nach 10 Jahren
- 5. Wettbewerbsvorsprung durch Unkenntnis der Wettbewerber vor der generischen Phase
- 6. Unklarheit zulassungsrechtlicher Verwertungsverbote
- 7. Bestätigung durch die Spezialregelung des Art. 39 Abs. 3 TRIPS
- 8. Bislang einhellige Auffassung
- IV. Drei Phasen der Studientransparenz
- 1. Vertraulichkeit klinischer Prüfungen bis 2006
- a) EudraCT als behördeninterne Datenbank
- b) Vorwurf der selektiven und verzerrenden Veröffentlichung
- 2. Publizität klinischer Prüfungen und Vertraulichkeit der Detailergebnisse 2006 bis 2010
- a) EudraPharm und EU Clinical Trials Register (EU-CTR)
- aa) VO 726/2004 als Vorläufer
- bb) Art. 41 der VO 1901/2006 über Kinderarzneimittel
- b) WHO-International Clinical Trials Registry Platform (ICTRP) und Trial Registration Data Set (TRDS)
- c) Mitteilungen der Europäischen Kommission 2008 bis 2012
- aa) Datenfelder des öffentlichen Teils der EudraCT-Datenbank
- cc) Veröffentlichung ergebnisbezogener Informationen über klinische Prüfungen
- 3. Extreme Publizität klinischer Prüfungen und Detailergebnisse ab 2010?
- B. »Neue Transparenzpolitik« der EMA-Politik und der VO 536/2014
- I. Wandel und neue »Transparenzpolitik« der EMA
- 1. Informationszugangs-VO 1049/2001 als Auslöser
- a) Ursprüngliche Zugangsverweigerung zum Schutz des geistigen Eigentums an den Studienergebnissen
- b) Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten
- aa) Nichtberücksichtigung von Grundrechten und lebensfremde Annahmen
- bb) Nichtberücksichtigung von Art. 39 Abs. 3 TRIPS
- cc) Nichtberücksichtigung des eigenen Vorschlags von Direktverträgen (»Private Access«)
- c) Kehrtwende der EMA
- 2. »Proaktive« Veröffentlichung klinischer Daten außerhalb der VO 1049/2001 ab 2015
- a) Erste Phase: klinische Informationen ohne Rohdaten
- aa) Betroffene Inhalte von Studienberichten
- bb) Eng begrenzte Schwärzung von CCI (»Redaction«, Annex 3)
- b) Zweite Phase: Rohdaten (»Individual Patient Data«)
- 3. Nutzungsbedingungen (»Terms of Use«): wirtschaftlich wertvolles geistiges Eigentum
- 4. Unterschiedliche Identifikationsanforderungen bei »View-On-Screen-Only«- und »Copy-And-Print«-Zugang
- II. Wandel und neue »Transparenzpolitik« der VO 536/2014
- 1. Das neue EU-Portal und die neue EU-Datenbank
- a) Übermittlung des Antragsdossiers
- aa) Prüfplan
- bb) Prüfpräparate-Dossier (Module 3, 4 und 5)
- b) Übermittlung der Ergebnisse der genehmigten klinischen Prüfung
- aa) Zusammengefasste Ergebnisse nach Beendigung der genehmigten klinischen Prüfung
- bb) Studienbericht nach Beendigung des Zulassungsverfahrens
- 2. Grundsätze und Ausnahmen der Öffentlichkeit übermittelter Informationen
- a) Grundsatz der Öffentlichkeit (Art. 81 Abs. 4 VO 536/2014)
- b) Ausnahme für proprietäre Geschäftsinformationen (Art. 81 Abs. 4 lit. b) VO 536/2014)
- 3. Unklarheit der Regelungen
- a) Entstehungsgeschichte: Stellungnahmen im Europäischen Parlament
- aa) Entwurf eines Berichts des Europäischen Parlaments vom 31.01.2013
- bb) Bericht des Europäischen Parlaments vom 07.06.2013
- b) Systematik: Erwägungsgründe 67 und 68
- c) Wortlaut
- aa) »Berücksichtigung des Zulassungsstatus« (Art. 81 Abs. 4 lit. b) VO 536/2014)
- (1) Unklarheit der erfassten Dokumente
- (2) Unklarheit des Regelungsgehalts
- bb) Keine Veröffentlichung vor Entscheidung über die klinische Prüfung (Art. 81 Abs. 5 VO 536/2014)
- cc) Keine Pflicht zur Veröffentlichung von Rohdaten (Art. 37 Abs. 4 Unterabs. 5 und Art. 56 VO 536/2014)
- d) Keine Schutzmechanismen
- C. Grundrechtswidrigkeit der zwangsweisen Veröffentlichung proprietärer Studienergebnisse ohne überwiegendes öffentliches Interesse
- I. Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung gemäß Art. 20 EUGRCh durch uneinheitliche Auslegung unionsrechtlicher Begriffe
- 1. Schutzbereich
- 2. Eingriff durch Ungleichbehandlung
- a) »Nicht offenbarte Informationen«, »Commercially Confidential Information« und »Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse« als gleiche unionsrechtliche Begriffe
- b) Wirtschaftlicher Wert aufgrund der Vertraulichkeit
- c) Ungleichbehandlung durch pauschalen Ausschluss aller Arten von Studienergebnissen
- d) Willkür
- 3. Keine Rechtsgrundlage für die Diskriminierung von Studienergebnissen
- a) EMA-POLICY 0070-Beschluss
- b) Verordnung (EU) Nr. 536/2014
- aa) Art. 81 Abs. 4 lit. b) VO 536/2014
- bb) Erwägungsgrund 68
- cc) Art. 37 und 56 VO 536/2014
- c) Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
- d) Art. 39 Abs. 3 TRIPS
- e) Verletzung von Art. 339 AEUV, Art. 11 Abs. 3 der Richtlinie 2001/20/EG, Art. 56 Abs. 1 und 2 VO 536/2014 und Art. 39 Abs. 3 TRIPS
- 4. Keine objektive Rechtfertigung für ein Sonderrecht der Studienergebnisse
- a) Irrelevanz des Zulassungsverfahrensstatus
- b) Kein weltweiter effektiver Schutz vor unlauterer Verwendung
- c) Abwägung im Einzelfall statt fiktivem Ausschluss
- 5. Ergebnis
- II. Verletzung von Art. 7 und 17 Abs. 2 EUGRCh
- 1. Eingriff in die Schutzbereiche
- a) Schutzbereiche
- aa) Achtung des Privatlebens
- bb) Achtung des geistigen Eigentums
- cc) Unrichtigkeit der These vom »öffentlichen Eigentum«
- b) Eingriff
- aa) Eingriff bei geschützten Informationen im Allgemeinen
- (1) Eingriff durch Kenntnisnahme ohne Zustimmung des Betroffenen
- (2) Eingriff durch Veröffentlichung ohne Zustimmung des Betroffenen
- bb) Eingriff bei proprietären Geschäftsinformationen
- (1) Allgemeine Grundsätze
- (2) Besonderheiten bei Geschäftsinformationen
- cc) Enteignung durch zwangsweise Veröffentlichung wettbewerbsrelevanter Detailergebnisse
- 2. Keine Rechtsgrundlage
- 3. Unverhältnismäßigkeit
- a) Legitimes Gemeinwohlziel: Transparenz und »Sekundäranalysen«
- b) Mangelnde Eignung zur Förderung des medizinischen Fortschritts
- c) Fehlende Erforderlichkeit: Direktzugangsverträge (»Private Access«) als milderes und geeigneteres Mittel
- d) Untragbarerer Eingriff
- aa) Erreichung der Ziele durch bisherige Regelungen und Direktverträge
- bb) Missachtung der Rangordnung und des Ausgleichsprinzips
- cc) Innovationshemmung und Schädigung der gesundheitlichen Interessen der Bevölkerung
- dd) Abweichung vom internationalen Standard
- 4. Fehlende Enteignungsentschädigung
- 5. Ergebnis
- III. Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz gemäß Art. 47 EUGRCh
- D. Gesamtergebnis und Empfehlungen
- Anhang
- 159–188 Transparenz bei Klinischen Prüfungen ─ Initiativen der Industrie 159–188
- Rechtliche Risiken und Lösungswege bei der Umsetzung
- I. Einführung
- II. Um welche Daten geht es eigentlich?
- 1. Prüfplan / Protokoll
- 2. Studien(abschluss)bericht (»Clinical Study Report – CSR«)
- 3. Synopse / Zusammenfassung der Studienergebnisse
- 4. Zusammenfassung der Studienergebnisse für Laien
- 5. Veröffentlichung in Fachzeitschrift
- 6. Patientendaten auf Studienebene (Rohdaten)
- III. Transparenz-Initiative der pharmazeutischen Industrie
- 1. Datenweitergabe an Forscher
- 2. Verbesserter Zugang der Öffentlichkeit zu klinischen Studieninformationen
- 3. Mitteilung der Studienergebnisse an Studienteilnehmer
- 4. Zertifizierung
- 5. Veröffentlichung von Studienergebnissen
- 6. Umsetzung
- IV. Boehringer Ingelheim Transparency Policy
- 1. Überblick
- a) Veröffentlichung in Registern
- b) Veröffentlichung von Studienergebnis-Zusammenfassungen
- c) Zugang zu Studienberichten
- d) Laienzusammenfassungen
- e) Zugang zu anonymisierten Patientendaten aus klinischen Studien
- f) Veröffentlichung in Fachzeitschriften
- 2. Ablauf – Von der Studienlistung zum Forschungsstart
- a) ClinicalStudyDataRequest.com
- b) Auflistung der Studien in CSDR Portal
- c) Forscher-Anfrage via CSDR Portal
- d) Prüfung: Unabhängiges wissenschaftliches Prüfgremium
- e) Anonymisierung und Hochladen von Daten
- f) Datenaustauschvereinbarung
- aa) Lizenz:
- bb) Pflichten von Institution und Forscher(n):
- cc) Ergebnisse und Erfindungen:
- dd) Veröffentlichungen:
- ee) Datenschutz:
- ff) Anwendbares Recht/Gerichtsstand:
- g) Zugang und Analyse der Daten - Forschungsstart
- V. Datenschutzrechtliche Fragestellungen
- 1. Dürfen die Studiendaten an nicht an der Studie beteiligte Forscher weitergegeben werden?
- 2. Boehringer Ingelheim Anonymisierungs- und Datenschutzverfahren
- a) Entfernen von personenbezogenen Daten (»Personnally Identifiable Information – PII«)
- b) Prozess- und Qualitätskontrolle
- c) Ausschluss von ergänzenden Studiendaten
- d) Ausschluss von Studien, die sich nicht anonymisieren lassen
- VI. Ausblick
- 189–220 Transparenzkodizes ─ Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa 189–220
- I. Einführung
- II. Ansatzpunkte
- III. Transparenz in Europa
- 1. EFPIA Disclosure Code
- a) EFPIA
- b) Code on Disclosure
- (1) Wesentlicher Inhalt
- (2) Nationale Umsetzung
- (3) Datenschutz
- 2. FSA Transparenzkodex
- a) FSA
- b) Regelungen des Transparenz-Kodex
- (1) Erfasste Empfänger
- (2) Kategorien von Zuwendungen
- (3) Veröffentlichung
- (4) Sanktionen bei Verstößen
- 3. Exkurs: Medizinprodukte
- 4. Französischer Sunshine Act 2011
- 5. UK Bribery Act
- (1) Strafbarkeit natürlicher Personen
- (2) Strafbarkeit von Unternehmen
- (3) Leitlinien
- IV. Exkurs: USA – Physician Payments Sunshine Act
- V. Deutschland
- 1. Status quo
- a) Strafrechtliche Regelungen – Status quo
- b) Strafrechtliche Regelungen – »Zukunftsmusik«
- c) Wettbewerbs- und heilmittelwerberechtliche Vorgaben
- d) Berufsrechtliche Rahmenbedingungen
- VI. Zusammenfassung
- 221–254 Entwurf des § 299a StGB-E. Eine retrospektive Analyse 221–254
- 1. Anlass des Gutachtens – Die Meilensteine der bisherigen Debatte um die Einführung eines Straftatbestandes der »Korruption im Gesundheitswesen«
- 1.1 Beschluss des Großen Senats des Bundesgerichtshofs vom 29.3.2012
- 1.2 Gesetzgebungsinitiativen in der 17. Legislaturperiode
- 1.3 Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz »Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption« vom 13.6.2014
- 1.4 Diskussionsentwurf des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz »Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen« vom 25.07.2014
- 1.5 Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz »Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption« vom 13.6.2014
- 2. Stimmen der Literatur
- 2.1 Dannecker/Schröder, in: ZRP 2015, S. 48 ff.
- 2.2 Kubiciel/Tsambikakis, in: medstra 2014, S. 11 ff.
- 2.3 Zwischenfazit
- 3. Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 299a StGB-E
- 3.1 Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert
- 3.2 Vorliegen eines Eigen- oder Drittvorteils
- 3.3 Tathandlungen
- 3.3.1 Geberseite
- 3.3.2 Nehmerseite
- 3.4 Vorliegen eines Wettbewerbs-, bzw. Marktverhaltens
- 3.5 Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung
- 4. Verfassungsrechtliche Kritikpunkte
- 4.1 Gleichheitsdefizite durch ungerechtfertigte Privilegierung anderer Angehöriger freier Berufe
- 4.2 Gleichheitsdefizite durch die Beschränkung auf Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung
- 4.3 Gleichheitsdefizite durch einen »Flickenteppich« heterogener berufsrechtlicher Normen
- 4.4 Bestimmtheitsdefizite der §§ 299a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB-E
- 5. Rechtspolitische Kritikpunkte
- 5.1 Kriminalisierung erwünschter Kooperationen
- 5.2 Missbrauchsanfälligkeit des § 299a StGB-E
- 6. Exemplifizierung des Anwendungsbereichs des § 299a StGB-E anhand von Fallgestaltungen
- 6.1 Entlassmanagement
- 6.2 Fortbildungssponsoring
- 6.3 Abnahme von Verbrauchsmaterialien
- 6.4 Gewährung von Preisnachlässen
- 7. Änderungsbedarf
- 255–270 Pharmakovigilanz-Regulierung, Referralverfahren und haftungsrechtliche Implikationen 255–270
- 1. Zur Pharmakovigilanz-Regulierung allgemein
- 2. Regulierungsebenen der Pharmakovigilanz
- 3. Regulierungsinstrumente in der Pharmakovigilanz
- 4. Zunehmende Transparenz in der Pharmakovigilanz
- 5. Sanktionsrisiken nach der Verordnung (EG) Nr. 658/2007 bei Verstößen gegen Pharmakovigilanz-Pflichten
- 6. Referralverfahren und haftungsrechtliche Implikationen
- a) Referralverfahren in der Pharmakovigilanz
- b) Haftungsrechtliche Implikationen der Referralverfahren
- 7. Schlussbemerkungen
- 271–280 AMNOG Update 271–280
- Einleitung
- Update der Ergebnisse der Nutzenbewertung allgemein
- Update der Ergebnisse der Preisverhandlung allgemein
- Eine erste AMNOG Zwischenbilanz aus der Sicht eines forschenden Arzneimittelherstellers
- Nutzenbewertung und Preisverhandlung aus der Sicht eines forschenden Arzneimittelherstellers:
- Erfahrungen mit dem Wirkstoff Lixisenatid (Lyxumia®)
- Erfahrungen mit dem Wirkstoff Teriflunomid (Aubagio®)
- Fazit
- 281–294 Zulassungsfragen bei Produkten der personalisierten Medizin – Das rechtliche Umfeld von Companion Diagnostics 281–294
- Einleitung
- 1. »Companion Diagnostics«
- Bedeutung von »Companion Diagnostics«
- a) Zahlen und Fakten zu »Companion Diagnostics«
- b) »Companion Diagnostics« im Lebenszyklus eines Arzneimittels
- 2. Derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen
- EU-Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika
- a) Inverkehrbringen von »Companion Diagnostics«
- 3. Zukünftige regulatorische Entwicklungen
- a) Hintergründe
- b) EU-Verordnungsentwurf über In-vitro-Diagnostika
- 4. Patentierbarkeit
- a) Deutschland
- b) In den USA
- 5. Fazit
- 295–306 Companion Diagnostics 295–306
- Einführung
- Grundlagen
- Abgrenzung Personalisierte Medizin Companion Diagnostik
- Beispiel metastatisierender Darmkrebs
- Beispiel Leukämie und Lymphom
- Probleme in der Zulassung
- Das Erstattungssystem in Deutschland
- Erstattungssituation für Companion Diagnostika
- Erstattungssituation am konkreten Beispiel
- Hemmnisse durch den Patentschutz
- Hemmnisse durch fehlende Regeln im Umgang mit Patientendaten
- 307–318 Arzneimittelwerbung mit Studien ohne Goldstandard 307–318
- I. Eckpunkte der Rechtsprechung
- 1. Goldstandard-Ergebnisse
- 2. Andere Ergebnisse
- II. Gängige Arten von Werbeaussagen
- III. Welche Studie für welche Aussage?
- 1. Klinische Prüfungen
- a) Randomisierte kontrollierte Studie (RCT)
- b) Proof of Concept, Phasen I und II
- 2. Nichtinterventionelle Studien (NIS), "Real World Data"
- a) Anwendungsbeobachtung (AWB)
- b) Kohortenstudie
- c) Fall-Kontroll-Studie
- d) Register-Studie
- e) Fallserie und Einzelfalldarstellung
- 3. Post-Authorisation Safety Study (PASS)
- 4. Metaanalysen und Übersichtsarbeiten
- a) Metaanalyse
- b) Gepoolte Reanalyse (Metaanalyse mit Individualdaten)
- c) Systematische Übersichtsarbeit = systematischer Literaturreview
- d) Narrativer Review
- IV. Fazit
- 319–320 Verzeichnis der Referenten 319–320