Die betriebliche Einigung
Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Ausübungsformen der betrieblichen Mitbestimmung
Zusammenfassung
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht an vielen Stellen eine Einigungsnotwendigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vor. Neben der ausdrücklich vom Gesetz geregelten Betriebsvereinbarung als Einigungsform ist die sog. Regelungsabrede als alternative Einigungsform in der Literatur und Rechtsprechung anerkannt. Für jeden Fall der gesetzlich vorgesehenen Einigungsnotwendigkeit stellt sich die Frage, ob die Einigung durch Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede ausgeübt werden kann. Ferner ist ungeklärt, ob die beiden Einigungsformen im Verhältnis der Alternativität stehen oder ob die Betriebspartner eine Wahlmöglichkeit im jeweiligen Einigungsfall haben. Mit diesen Fragen setzt sich die Untersuchung unter Berücksichtigung der Rechtsnatur der beiden Einigungsformen sowie des Sinn und Zwecks der jeweiligen Einigungstatbestände im Betriebsverfassungsgesetz auseinander. Sie erarbeitet so Grundsätze für die Entscheidung, wann die eine oder andere Einigungsform zum Einsatz kommt oder kommen kann.
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- 1–18 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–18
- 19–20 Einleitung 19–20
- 21–124 1. Kapitel: Die Betriebsvereinbarung 21–124
- A. Einleitung
- B. Die Entwicklung der Betriebsvereinbarung
- I. Die Arbeitsordnung als Ausgangspunkt
- II. Der Versuch einer verbandsrechtlichen Einordnung der Betriebsvereinbarung
- 1. Die Voraussetzung des freiwilligen Zusammenschlusses aufgrund eines gemeinsam verfolgten Zwecks
- 2. Die Voraussetzung der eigenständigen Satzungsbefugnis
- 3. Die Notwendigkeit von Organen
- III. Heutiges Verständnis: Die Betriebsvereinbarung als privatrechtlicher Normenvertrag
- C. Charakteristika der Betriebsvereinbarung
- I. Die Normativität der Betriebsvereinbarung
- 1. Normativität als Typusbegriff
- a) Abstrakt-generelle Regelung
- aa) Die Problematik bei der Bestimmung eines abstrakten Falles
- bb) Das abstrakt-generelle Kriterium als normtheoretische Begrenzung
- cc) Funktionales Verständnis des abstrakt-generellen Kriteriums
- (1) Die Gleichheitsfunktion
- (2) Die Trennungsfunktion
- b) Zwischenergebnis
- c) Die Heteronomität der Regelung
- aa) Betriebsverfassungsrechtliche Inhaltsnormen
- bb) Betriebsverfassungsnormen
- (1) Das normlogische Verständnis als nur theoretisches Lösungsmodell
- (2) Charakteristika der Betriebsverfassungsnorm
- (a) Die Notwendigkeit der Bestimmung des Regelungsadressaten
- (b) Die Adressateneigenschaft der Arbeitnehmer
- d) Die unmittelbare Geltung als Notwendigkeit der unmittelbaren Gestaltung des Einzelarbeitsverhältnisses?
- aa) Die Unterscheidung zwischen normativer und nicht normativer Betriebsvereinbarung in der Weimarer Zeit
- bb) Die Fehlvorstellung von der ausschließlich schuldrechtlich wirkenden Betriebsvereinbarung im Kontext des heute geltenden § 77 Abs. 4 BetrVG
- (1) Die Argumentation Heinzes
- (2) Das allgemeine Normativitätsverständnis als mögliche Lösung
- (3) Das Normativitätsverständnis des Normenvertrages am Beispiel des Tarifvertrages
- (a) Die Unterscheidung des TVG zwischen Inhaltsnormen, Betriebs- und Betriebsverfassungsnormen
- (b) Die Inhaltswirkung als Ausgangspunkt
- (c) Lotmars kollektive Dimension des Arbeitsverhältnisses
- (d) Sinzheimers Solidarverhältnis als Regelungsgegenstand von Solidarnormen des Tarifvertrages
- (e) Das Problem der mangelnden Durchsetzungskraft der Solidarnormen
- (f) Die rechtspolitischen Lösungsansätze der Weimarer Zeit
- (g) Die Lehre von der Doppelwirkung der Solidarnormen
- cc) Der Vergleich der Betriebsvereinbarung mit der Entwicklung im Tarifrecht
- (1) Das Bedürfnis nach Regelung der kollektiven Dimension des Arbeitsverhältnisses durch Betriebsvereinbarung
- (2) Die These vom betrieblichen Rechtsverhältnis als Regelungsgegenstand von Betriebsnormen
- (a) Wortlaut und historische Betrachtung
- (b) Die Idee eines rechtsfähigen Verbandes (Belegschaftsverband)
- (3) Besonderheiten des Betriebsverfassungsrechts
- dd) Zwischenergebnis
- 2. Zusammenfassung der Ergebnisse zur Normativität: Die Heteronomität als Grundbedingung der Betriebsvereinbarung
- II. Die Schriftform der Betriebsvereinbarung
- 1. Sinn und Zweck
- 2. Folgerungen für den Anwendungsbereich der Betriebsvereinbarung
- III. Das schuldrechtliche Element der Betriebsvereinbarung
- 1. Schuldrechtliches Element als natürliche Eigenschaft des Normenvertrages
- 2. Der Vergleich mit dem TVG
- a) Die Ableitung des schuldrechtlichen Teils aus dem Bedürfnis nach der Verankerung einer Friedenspflicht
- b) Der Zusammenhang mit einer Durchführungspflicht
- aa) Der „pacta sunt servanda“-Grundsatz als Ausgangspunkt
- bb) Durchführungspflicht als gesetzliche Verpflichtung
- cc) Das Schriftformerfordernis der Betriebsvereinbarung
- 3. Zwischenergebnis
- IV. Die zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarung
- 1. Der Inhalt der zwingenden Wirkung
- 2. Die Entwicklung der zwingenden Wirkung der Betriebsvereinbarung
- 3. Die Rechtsprechung
- 4. Der Meinungsstand in der Literatur
- 5. Der Gedanke des Anwendungsvorrangs im deutschen Recht
- 6. Folgerungen für das Wirkungsverständnis bei der Betriebsvereinbarung
- 7. Zwischenergebnis
- V. Beendigung und Bestandskraft der Betriebsvereinbarung
- 1. Die Kündigung und weitere anerkannte Beendigungsarten
- 2. Die Beendigung durch Aufhebungsvertrag im Kontext der formlosen Absprache
- VI. Nachwirkung der Betriebsvereinbarung
- 1. Zum Sinn und Zweck der Nachwirkung
- a) Die Funktion der Nachwirkung
- b) Kritik und Lösung der h.M.
- 2. Zwischenergebnis
- VII. Folgerungen aus der Charakterisierung der Betriebsvereinbarung auf ihre Stellung im System der betrieblichen Mitbestimmung
- 1. Inhaltsnormen: Schutzwirkung und Ordnungswirkung
- 2. Betriebs- und Betriebsverfassungsnormen: Strukturwirkung
- 3. Partizipationswirkung
- D. Ergebnisse des 1. Teils
- 125–146 2. Kapitel: Die Regelungsabrede 125–146
- A. Einleitung
- B. Die Entwicklung der Regelungsabrede
- C. Die Rechtsnatur der Regelungsabrede
- D. Charakteristika der Regelungsabrede
- I. Die Wirkung der Regelungsabrede
- 1. Das Einverständnis in Gestalt der Vertragsform
- 2. Schuldrechtliche Wirkung
- II. Formlosigkeit der Regelungsabrede
- III. Abdingbarkeit der Regelungsabrede
- IV. Beendigung der Regelungsabrede
- 1. Die Kündigung als anerkanntes Mittel der Beendigung
- 2. Die Kündigungsfrist
- V. Die Nachwirkung der Regelungsabrede
- 1. Ansatzpunkte für eine mögliche Nachwirkung
- a) Der Zusammenhang mit der notwendigen Mitbestimmung
- b) Der Zusammenhang mit dem Verständnis der Mitbestimmung als Wirksamkeitsvoraussetzung
- 2. Zwischenergebnis
- VI. Ausprägungsformen und Folgerungen für den Anwendungsbereich
- 1. Die Regelungsabrede als Umsetzung des Partizipationserfordernisses des BetrVG
- 2. Verpflichtungswirkung
- E. Ergebnisse des 2. Teils
- 147–218 3. Kapitel: Die Bestimmung der Einigungsform im jeweiligen Einzelfall 147–218
- A. Auslegungskriterien
- I. Bedeutung des Wortlauts
- II. Vermeintliche Kriterien bei der Bestimmung der Einigungsform
- 1. Einzelfall/ generelle und dauerhafte Regelung
- 2. Das Kriterium der Rechtssicherheit und der Form
- III. Wirkung der Einigung/ Sinn und Zweck des Mitbestimmungsfalles
- 1. Unterschiedliche Wirkung der Einigung
- 2. Analyse des jeweiligen Mitbestimmungsfalles
- IV. Folgerungen für die weitere Untersuchung
- B. Die ausdrücklichen Einigungsfälle des BetrVG im Einzelnen
- I. Der Einigungsfall der Betriebsverfassungsnorm
- 1. Abweichende Regelung (§ 3 Abs. 2, 4 BetrVG)
- 2. Anderweitige Regelungen über die Freistellung (§ 38 Abs. 1 Satz 5 BetrVG)
- II. Die anderen gesetzlich ungeregelten Einigungsfälle des BetrVG
- 1. Übertragung von Aufgaben auf Arbeitsgruppen (§ 28 a Abs. 1 Satz 1 BetrVG)
- a) Der Rückschluss aus dem Schriftformerfordernis beim Übertragungsbeschluss
- b) Sinn und Zweck der Rahmenvereinbarung
- c) Folgerungen für die Einigungsform
- 2. Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis (§ 37 Abs. 6 Satz 3 BetrVG)
- 3. Freistellungen (§ 38 Abs. 2 BetrVG)
- 4. Sprechstunden (§ 39 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)
- 5. Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 69 Satz 1 BetrVG)
- 6. Zeitpunkt und Verdienstausfall (§ 44 Abs. 2 Satz 2 BetrVG)
- 7. Einigungsstelle (§ 76 Abs. 2 BetrVG)
- 8. Allgemeine Aufgaben (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
- 9. Berechtigung einer Beschwerde des Arbeitnehmers (§ 85 Abs. 2 BetrVG)
- 10. Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG)
- a) Die Partizipationsfunktion des § 87 BetrVG
- b) Die These des Bundesarbeitsgerichts von der Untrennbarkeit von § 87 BetrVG und der Betriebsvereinbarung
- c) Die Partizipationsfunktion und Ermächtigungsgrundlage des § 87 BetrVG
- aa) Der entwicklungsgeschichtliche Zusammenhang
- bb) Verfassungsrechtliche Aspekte
- cc) Systematik
- d) Zusammenfassung
- 11. Mitbestimmungsrecht (§ 91 BetrVG)
- 12. Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (§ 94 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG)
- a) Einigung über Personalfragebogen gem. § 94 Abs. 1, 2 Satz 1 1. Var. BetrVG
- b) Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen gem. § 94 Abs. 2 Satz 1 2. Var. BetrVG
- 13. Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG)
- a) Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts nach § 95 BetrVG
- b) Folgerungen für die Einigungsform
- c) Zwischenergebnis
- 14. Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung (97 Abs. 2 BetrVG)
- 15. Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§ 98 BetrVG)
- a) Das Mitbestimmungsrecht gem. § 98 Abs. 1 BetrVG
- b) Das Mitbestimmungsrecht gem. 98 Abs. 2 BetrVG
- c) Das Mitbestimmungsrecht gem. § 98 Abs. 3 BetrVG
- 16. Personelle Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG) und vorläufige personelle Maßnahmen (§ 100 BetrVG).
- a) Personelle Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG
- b) Vorläufige personelle Maßnahmen
- 17. Kündigungen (§ 102 BetrVG)
- a) Mitbestimmungsrecht gem. § 102 Abs. 2 und Abs. 3 BetrVG
- b) Das Mitbestimmungsrecht gem. § 102 Abs. 6 BetrVG
- 18. Außerordentliche Kündigung und Versetzung (§ 103 Abs. 1 BetrVG)
- 19. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten (§ 109 BetrVG)
- 20. Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan (§ 112 BetrVG)
- a) Interessenausgleich gem. 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
- aa) Der Sinn und Zweck des Mitbestimmungstatbestandes
- bb) Bestandsaufnahme zum Meinungsspektrum hinsichtlich der Rechtsnatur
- (1) Interessenausgleich als „kollektive Vereinbarung besonderer Art“
- (2) Interessenausgleich als Naturalobligation
- cc) Der Regelungskontext des Mitbestimmungstatbestandes
- dd) Folgerungen für die Einigungsform
- b) Sozialplan gem. § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG
- aa) Eigenständige Einordnungsversuche
- bb) Sozialplan als Betriebsvereinbarung
- C. Zusammenfassende Typisierung und die Frage nach der Exklusivität der Einigungsform
- I. Die drei Typen der Einigungssituation im BetrVG
- 1. Die Einigungssituation mit ausdrücklichem Gestaltungsauftrag
- 2. Die Einigungssituation mit konkludentem Gestaltungsauftrag
- 3. Die Einigungssituation mit Partizipationsauftrag
- a) Partizipation zum Zwecke der Legitimation
- b) Partizipation mit quasinormativer Wirkung
- 4. Zusammenfassendes Ergebnis
- II. Die Frage nach der Auswechselbarkeit zwischen Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede im Einzelfall
- D. Die sonstigen nicht ausdrücklich geregelten Einigungsfälle in der Betriebsverfassung
- I. Erweiterung der Mitbestimmung
- II. Regelungen zur Ausübung des Mitbestimmungsverfahrens
- III. Konkretisierung des Rechtsverhältnisses von Betriebsrat und Arbeitgeber
- 219–236 4. Kapitel: Folgefragen im Rahmen eines bestehenden Wahlrechts 219–236
- A. Die Einschränkung des Wahlrechts aus § 77 Abs. 3 BetrVG
- B. Die Problematik der betriebsverfassungswidrigen Betriebsvereinbarung im Rahmen des Wahlrechts
- I. Rechtsfolgen einer betriebsverfassungswidrigen Betriebsvereinbarung
- 1. Der Vorrang der Auslegung
- 2. Umdeutung auf der individualvertraglichen Ebene
- a) Schutzzweckumgehung des § 77 Abs. 3 BetrVG
- b) Die Voraussetzungen einer Umdeutung
- c) Individualrechtliche Wirkung
- d) Andere individualrechtliche Konstruktionen
- e) Kollektivrechtliche Wirkung der gegen den Tarifvorbehalt verstoßenden Betriebsvereinbarung
- II. Rechtsfolgen einer formwidrigen Betriebsvereinbarung
- III. Ergebnis
- C. Entscheidungsaspekte im Rahmen der Wahlfreiheit der Betriebsparteien
- I. Die Phase des Zustandekommens
- 1. Der zeitliche Aspekt bei der Entstehung
- 2. Die Bedeutung der Form bei der Entstehung
- II. Wirkung der Einigung
- 1. Partizipation
- 2. Betriebsvereinbarung als flexibles Ordnungs- und Schutzinstrument
- 3. Verbindliche Gestaltung der betrieblichen Rahmenordnung
- III. Beendigung
- 1. Anforderungen an die Beendigung
- 2. Auswirkungen der Kündigung
- 237–240 5. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse 237–240
- 241–266 Literaturverzeichnis 241–266