Culpa in contrahendo im Rahmen von Post M&A-Streitigkeiten
Zusammenfassung
Das Werk setzt sich argumentativ mit den Problemkreisen der Haftung aus culpa in contrahendo im Rahmen von M&A-Transaktionen auseinander. Angesichts der Vielzahl von Unternehmenskäufen und den hierbei ausgetauschten Informationen dürfte es sich bei § 311 II BGB um einen zentralen Tatbestand der Rückabwicklung entsprechender Transaktionen bzw. des Schadensausgleichs im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht handeln. Entscheidungen staatlicher Gerichte zu diesem Haftungskomplex finden sich nur vereinzelt. Auch fehlt in der Literatur eine konzise Darstellung der spezifischen Problembereiche. Die Autorin arbeitet daher methodengeleitet die rechtlichen Parameter heraus, die die Grundlagen für eine Haftung aus dem vorvertraglichen Rechtsinstitut ausmachen.
Abstract
The work deals with the problem areas of liability arising from culpa in contrahendo in the context of M&A transactions. Considering the large number of company acquisitions and the information exchanged in this context, § 311 II BGB should be a central element of the reversal of corresponding transactions or compensation for damages in the event of a breach of a pre-contractual duty of disclosure in practice. Decisions by state courts on this liability complex in M&A transactions can only be found sporadically. The literature also lacks a concise description of the specific problem areas of liability for pre-contractual disclosure obligations in M&A transactions. The author takes this as an opportunity to work out the legal parameters that form the basis for liability arising from the pre-contractual legal institution in company acquisitions.
Schlagworte
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- 1–14 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–14
- 15–18 A. Einleitung 15–18
- 19–28 B. Ablauf einer klassischen M&A-Transaktion 19–28
- 19–19 I. Beteiligte Akteure 19–19
- 20–20 II. Verschiedene Arten des Unternehmenskaufs 20–20
- 21–28 III. Einzelne Phasen eines M&A-Geschäftes 21–28
- 1. Aufnahme individueller Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten
- 2. Besonderheiten und Modifikationen beim Auktionsverfahren
- 29–40 C. Divergierende Interessenlage und Herausarbeitung der maßgeblichen Wertungen beim Unternehmenskauf 29–40
- 29–30 I. Zielsetzungen der verschiedenen Vertragsparteien 29–30
- 1. Dominierende Interessen auf der Käuferseite
- 2. Entscheidende Interessen aus Verkäufersicht
- 31–40 II. Die Bedeutung allgemeiner zivilrechtlicher Prinzipien im Rahmen von M&A-Transaktionen 31–40
- 1. Die Vertragsfreiheit als Ausfluss der Privatautonomie
- 2. Der Grundsatz der Eigenverantwortung bzw. dessen Grenzen und die Maxime der formalen Gleichbehandlung im Hinblick auf die Verteilung des Vertragsrisikos
- 3. Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, sog. „venire contra factum proprium“ im Kontext des Vertrauensschutzes
- 4. Das Dogma der Verschuldenshaftung
- 5. „Pacta sunt servanda“ als tragendes Prinzip des deutschen Zivilrechts
- 6. Die Relativität der Schuldverhältnisse im Hinblick auf § 311 III BGB
- 41–244 D. Der Anspruch aus culpa in contrahendo (c.i.c.) im Kontext von Post M&A-Streitigkeiten 41–244
- 41–55 I. Anwendbarkeit der Grundsätze der c.i.c. und Konkurrenz zum Mängelgewährleistungsrecht 41–55
- 1. Skizzierung der aktuellen Rechtspraxis
- 2. Der Mangelbegriff beim Unternehmenskauf
- a) Asset-Deal
- b) Share-Deal
- c) Einordnung der einzelnen Phasen eines M&A-Geschäftes im Kontext der Begründung eines Mangels nach § 434 I Alt. 1, II BGB
- d) Objektive Anforderungen an das Target im Hinblick auf § 434 I Alt. 2, III BGB
- e) Konsequenz für das Konkurrenzverhältnis
- 56–195 II. Begründung einer Haftung aus §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB 56–195
- 1. Vorvertragliche Sonderverbindung als verletzungsfähiges Schuldverhältnis
- a) Aufnahme von Vertragsverhandlungen i.S.d. § 311 II Nr. 1 BGB bei M&A-Transaktionen
- b) Vertragsanbahnung nach § 311 II Nr. 2 BGB im Zuge eines M&A-Geschäftes
- c) Ähnliche geschäftliche Kontakte gemäß § 311 II Nr. 3 BGB bei M&A-Transaktionen
- 2. Relevante Pflichtverletzung
- a) Missachtung von Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten
- b) Verletzung sonstiger vorvertraglicher Pflichten i.S.d. § 241 II BGB
- aa) Verzögerung der Vertragsverhandlungen
- bb) Änderungen des angekündigten Verfahrens
- cc) Nichteinhaltung einer etwaigen Exklusivitätsvereinbarung
- dd) Verstoß gegen einschlägige Verkehrssicherungspflichten und Verletzung weiterer vorvertraglicher Verhaltensanforderungen
- c) Mit dem Scheitern des intendierten Vertrages einhergehende Pflichtverletzungen
- aa) Grundloser Abbruch von Vertragsverhandlungen
- (1) Schutzwürdiges Vertrauen
- (2) Fehlen eines rechtfertigenden Grundes
- (3) Fazit zur einseitigen Beendigung der Verkaufsgespräche ohne nachvollziehbares Motiv
- (4) Behandlung von Break-up Fees
- bb) Pflichtwidrige Vereitelung der Vertragswirksamkeit
- d) Mit erfolgtem Vertragsschluss zusammenhängende Pflichtverletzungen
- aa) Täuschung des Vertragspartners durch aktives Tun
- (1) Abgrenzung aktives Tun/Unterlassen
- (a) Behandlung irreführender Informationen
- (b) Selektive Zurverfügungstellung von Informationen
- (c) Überlastung des Verhandlungspartners durch eine Art Informationsflut
- (2) Falsche Angaben über für den Vertragsschluss wesentliche Umstände
- (a) Herausarbeitung täuschungsrelevanter Informationen
- (b) Modalitäten einer aktiven Täuschung
- (c) Behandlung freiwillig erteilter Auskünfte
- (d) Keine Exkulpation durch bloße Vorlage der Geschäftsunterlagen oder Eröffnung der Möglichkeit zur Befragung sachkundiger Dritter
- bb) Täuschung des Vertragspartners durch Unterlassen
- (1) Existenz vorvertraglicher Aufklärungspflichten
- (2) Inhalt und Reichweite von vorvertraglichen Aufklärungspflichten
- (3) Schranken bestehender Aufklärungspflichten
- (a) Aufzeigen der entsprechenden Grenzen
- (b) Diskussion über die Anerkennung einer nützlichen Vertragsverletzung
- (4) Fazit zur aktuellen Rechtspraxis hinsichtlich des Ausmaßes vorvertraglicher Aufklärungspflichten beim Unternehmenskauf
- (5) Anforderungen an die Erfüllung einer Aufklärungspflicht
- (a) Zeitliche Reichweite der Pflicht zur Aufdeckung von entscheidenden Informationen
- (b) Sonstige Erfordernisse zur Realisierung der Offenlegungspflicht
- cc) Zur Bedeutung der Due Diligence im Kontext einer haftungsrelevanten Täuschung
- (1) Einfluss der Due Diligence im Zusammenhang mit einer Täuschung durch aktives Tun insbesondere im Hinblick auf eine etwaige „Heilung“ der entsprechenden Pflichtverletzung
- (2) Mögliche Auswirkungen einer potentiellen Due Diligence auf bestehende Aufklärungspflichten
- (a) Unterlassen einer Due Diligence durch den Käufer als etwaiger Aufklärungsverzicht
- (b) Potentielle Erfüllung der Aufklärungspflicht
- (c) Eventuelle Reduzierung der Aufklärungspflicht
- 3. Schaden des Berechtigten
- a) Typische Schadensposten im Rahmen der c.i.c. bei Post M&A-Streitigkeiten
- b) Drittschadensliquidation hinsichtlich der Verletzung von Geheimhaltungspflichten i.S.d. § 241 II BGB
- 4. Haftungsausfüllende Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden
- 5. Vertretenmüssen
- a) Modifikationen des allgemeinen Haftungsmaßstabes im Kontext von M&A-Transaktionen
- b) Wissenszurechnung bei M&A-Transaktionen
- aa) Skizzierung der gegenwärtigen Rechtspraxis zur Wissenszurechnung im Allgemeinen
- (1) Differenzierung zwischen Verhaltens- und Wissenszurechnung
- (2) Die Figur des Wissensvertreters
- (3) Wissenszusammenrechnung
- (a) Aus § 242 BGB resultierende Pflicht zur Organisation eines Informationsaustausches
- (b) Voluntatives Element
- (4) Grenzen der Wissenszurechnung
- (5) Auseinandersetzung mit dem Ansatz der Repräsentantenhaftung und der sekundären Beweislast
- bb) Transformierung der aufgezeigten Grundsätze auf M&A-Transaktionen und Darstellung erforderlicher Modifikationen
- (1) Eigene Organe
- (2) Sonstige Personen
- (3) Unternehmensübergreifende Zurechnung in der Konstellation des Share-Deals
- (4) Diskussion über die Existenz einer aus § 241 II BGB resultierenden Pflicht zur Wissensorganisation
- cc) Bewertung der Jurisdiktion zur Wissenszurechnung
- c) Konsequenzen für die Praxis
- 196–202 III. Beweislast 196–202
- 1. Grundsatz der Beweislastverteilung
- 2. Besonderheiten der Beweislastverteilung bei Post M&A-Streitigkeiten
- 203–203 IV. Verjährung des Anspruches 203–203
- 204–208 V. Höhe eines etwaigen Ersatzanspruches aus c.i.c. 204–208
- 1. Genereller Umfang des Anspruches
- 2. Grundsätze des Vorteilsausgleichs
- 209–230 VI. Bedeutung von Haftungsausschlüssen 209–230
- 1. Gesetzliche Haftungsausschlüsse
- a) § 377 HGB
- b) § 442 BGB
- aa) Analoge Anwendbarkeit des § 442 BGB im Rahmen der c.i.c.
- bb) Wissenszurechnung auf Seiten des Käufers
- cc) Anforderungen an das subjektive Merkmal der Arglist im Zusammenhang mit § 442 I 2 BGB
- dd) Einfluss einer Due Diligence auf die im Rahmen des § 442 I BGB entscheidende Wissenskomponente seitens des Käufers
- (1) Konsequenzen einer unterlassenen Due Diligence
- (2) Auswirkungen einer unsorgfältig durchgeführten Due Diligence
- c) § 242 BGB
- 2. Vertragliche Haftungsausschlüsse
- a) Wirksamkeit etwaiger privatautonomer Vereinbarungen
- aa) Zwingendes Gesetzesrecht als Grenze
- bb) Etwaige Unwirksamkeit nach AGB-Recht
- b) Reichweite entsprechender vertraglicher Regelungen
- 231–233 VII. Wesen und Möglichkeit eines Erlasses gemäß § 397 I BGB im Kontext des Anspruches aus c.i.c. bei Post M&A-Streitigkeiten 231–233
- 234–244 VIII. Reduzierung der Ersatzpflicht wegen Mitverschuldens gemäß § 254 BGB 234–244
- 1. Diskussion über die Anwendbarkeit des Einwands aus § 254 BGB hinsichtlich eines Anspruches gemäß §§ 280 I, 311 II, 241 II BGB bei Post M&A-Streitigkeiten
- 2. Mit einem Mitverschuldensvorwurf zusammenhängende Verhaltensweisen des Kaufinteressenten
- 245–254 E. Empfehlungen hinsichtlich der kautelarjuristischen Praxis und Prognose für die angehende Entwicklung 245–254
- 245–247 I. Zusammenfassung der Ergebnisse 245–247
- 248–254 II. Konkrete Handlungsempfehlungen 248–254
- 255–266 Literaturverzeichnis 255–266