Die Funktionen der Marke im Wandel und die Auswirkungen auf den Verletzungstatbestand
Zusammenfassung
Eine Marke ist mehr als nur ein betrieblicher Herkunftshinweis: Angereichert mit einem bestimmten Markenimage, hat sich die Marke zu einem wirksamen Werbeträger entwickelt. Doch sind deshalb auch solche Sachverhalte dem Markenrecht zuzuordnen, wenn die Marke nur in dieser Eigenschaft betroffen ist?
Diese Arbeit untersucht, ob sich der funktionsorientierte Benutzungsbegriff und die Öffnung zugunsten der weiteren Markenfunktionen noch in das derzeitige Markenrecht einfügen. Hierbei wird u.a. erörtert, inwiefern die Herkunftsfunktion weiterhin als das die Eigenart der Marke konstitutiv bestimmende Merkmal im Markenrecht verankert ist. Alternativ könnten Zeichenverwendungen jenseits der Herkunftsfunktion über das Wettbewerbsrecht erfasst werden.
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- 1–18 Titelei/Inhaltsverzeichnis 1–18
- 19–22 A. Einleitung 19–22
- 23–48 B. Benutzung von Kennzeichen und Marken im Laufe der Zeit 23–48
- 1. Der Ursprung der Kennzeichenrechte
- 2. Die Marke als Bestandteil des unverfälschten Wettbewerbs
- 2.1 Die Einführung der Gewerbefreiheit
- 2.2 Die Anerkennung der Marke als eigenes Recht einer immateriellen Leistung
- 2.3 Bedeutung der Marke für den Wettbewerb
- 2.4 Loslösung der Marke vom engen Herkunftsverständnis
- 2.5 Das Verhältnis zwischen Marke und Wettbewerb
- 2.5.1 Territorialität der Marke im Spannungsverhältnis zum Binnenmarkt
- 2.5.1.1 Die Skepsis des EuGH gegenüber der Marke
- 2.5.1.2 Anerkennung der Marke als wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbs
- 2.5.2 Monopolrecht der Marken und die Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit Dritter
- 3. Die Marke als Werbemittel
- 3.1 Die kommunikative Herkunftsfunktion
- 3.2 Das Markenzeichen als emanzipiertes Werbemittel
- 4. Zwischenfazit
- 49–62 C. Schutzregime des Markenrechts 49–62
- 1. Pariser Verbandsübereinkunft und TRIPs
- 2. Das nationale Markenrechtsschutzregime
- 2.1 Die Anfänge des normativen Schutzes für Kennzeichen
- 2.2 Das WZG und die Fokussierung auf die Herkunftsfunktion
- 2.3 Das MarkenG und der Geist Europas
- 2.3.1 Der Einfluss Europas über die MRL auf das deutsche MarkenG
- 2.3.2 Die Öffnung des MarkenG zugunsten weiterer Funktionen
- 3. Das Unionsmarkensystem
- 63–96 D. Der Dreiklang des Markenrechtsschutzes 63–96
- 1. Der „absolute“ Markenrechtsschutz bei Doppelidentitätsfällen
- 1.1 Interpretationsmöglichkeiten des Identitätsbegriffs
- 1.2 Die Schutzrichtung der Doppelidentitätsfälle
- 1.2.1 Doppelidentität – ein Fall der vermuteten Verwechslungsgefahr?
- 1.2.2 Der Schutz der Herkunftsfunktion jenseits der Verwechslungsgefahr
- 1.2.3 Schutz auch für die weiteren Funktion in Doppelidentitätsfällen?
- 2. Von der Verwechslungsgefahr und der Herkunftsfunktion
- 2.1 Die Gefahr der Verwechslung
- 2.1.1 Konstellationen der Verwechslungsgefahr
- 2.1.2 Normativität der Verwechslungsgefahr und die Kennzeichnungskraft der Marke
- 2.2 Einschließlich der Gefahr der gedanklichen Verbindung
- 2.3 Zwischenfazit
- 3. Der erweiterte Schutz für bekannte Marken
- 3.1 Der Weg zum markenrechtlichen Schutz bekannter Marken
- 3.2 Schutzzweck und Schutzumfang des erweiterten Bekanntheitsschutzes
- 3.2.1 Unterscheidungskraft und Wertschätzung der bekannten Marke
- 3.2.2 Die Verletzungshandlung
- 3.2.2.1 Beeinträchtigung der Unversehrtheit der Marke
- 3.2.2.2 Parasitäre Ausnutzung des geschaffenen Wertes der bekannten Marke
- 3.2.2.3 Zwischenfazit
- 3.2.3 Unlauterkeit und das Fehlen einer Rechtfertigung
- 3.3 Zwischenfazit
- 97–121 E. Benutzung „als Marke“ und das spezifische Interesse des Inhabers 97–121
- 1. Anforderungen an die Art und Weise der beanstandeten Benutzung
- 1.1 Benutzung im geschäftlichen Verkehr sowie für Waren und Dienstleistungen
- 1.1.1 Die Verfolgung eigener oder fremder Zwecke im geschäftlichen Verkehr
- 1.1.2 Die Anforderungen an den Produktbezug
- 1.1.2.1 Vergleichende Werbung und die Benutzung „für Waren oder Dienstleistungen“
- 1.1.2.2 Der Produktbezug bei einer dekorativen oder parodierenden Benutzung
- 1.1.3 Zwischenfazit
- 1.2 Benutzung zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen oder zu anderen Zwecken
- 2. Das spezifische Schutzinteresse und eine mögliche Funktionsbeeinträchtigung
- 2.1 Die Funktionen der Marke als das spezifische Schutzinteresse
- 2.1.1 Das geschützte Interesse in Verwechslungsfällen und im Bekanntheitsschutz
- 2.1.2 Das geschützte Interesse in Fällen der Doppelidentität vor der „L’Oréal/Bellure“-Entscheidung
- 2.1.2.1 Die EuGH-Entscheidung in „Adam Opel/Autec“
- 2.1.2.2 Die EuGH-Entscheidung in „Céline“
- 2.2 Das Erfordernis einer möglichen Funktionsbeeinträchtigung
- 2.2.1 Parallelimport von Originalware – Ein Fall der Funktionsbeeinträchtigung?
- 2.2.2 Der Bekanntheitsschutz – Eine Funktionsbeeinträchtigung durch Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung?
- 3. Fortführung des funktionsorientierten Benutzungsbegriffs in der „Mitsubishi u.a./Duma u.a.“- Entscheidung des EuGH
- 4. Zwischenfazit
- 122–126 F. Schutzschranken 122–126
- 1. Die Schrankenbestimmungen als einzelfallbezogenes Korrektiv
- 2. Anforderungen an die freigestellte Benutzungshandlung
- 3. Zwischenfazit
- 127–158 G. Die Emanzipation der Markenfunktionen 127–158
- 1. Vergleichende Werbung – ein Fall des Markenrechts?
- 1.1 Schutzwürdiger Zweck einer lauteren vergleichenden Werbung
- 1.2 Die dogmatische Verknüpfung der WerbeRL mit dem Markenrecht
- 1.2.1 Vergleichende Werbung und die Benutzung als Marke
- 1.2.2 Zulässige vergleichende Werbung und die Beeinträchtigung von Markenfunktionen
- 1.2.3 Normenkonkurrenz zwischen der WerbeRL und dem Markenrecht
- 1.3 Das Urteil „L’Oréal/Bellure“ – eine Neuordnung des Markenrechts?
- 1.3.1 Sachverhalt und Entscheidungsgründe
- 1.3.2 Implikationen der „L’Oréal/Bellure“-Entscheidung
- 1.3.2.1 Eigenständiger Markenrechtsschutz der weiteren Funktionen unabhängig von der Bekanntheit der Marke
- 1.3.2.2 Doppelidentität kein Fall der unwiderleglich vermuteten Verwechslungsgefahr
- 1.3.2.3 Qualitäts-, Kommunikations-, Investitions- und Werbefunktion und weiter?!
- 1.3.2.4 Absoluter Markenrechtsschutz und wettbewerbsrechtliche Schranken
- 1.3.3 Zwischenfazit
- 2. Die neue Funktionalität der Marke in der Rechtsprechung des BGH
- 2.1 Die weiteren Funktionen als eine durch Leistung erworbene Schutzerweiterung
- 2.2 Beeinträchtigung der weiteren Funktionen doch nur ein verkappter Bekanntheitsschutz?
- 3. Zwischenfazit
- 159–185 H. Markenrechtliche Benutzungsformen im digitalen Zeitalter 159–185
- 1. Verwendung fremder Kennzeichen als Metatag und beim Keyword-Advertising
- 1.1 Verborgene Verwendung – auch noch eine Benutzung als Marke?
- 1.2 Keywords, Metatags und die Funktionen der Marke
- 1.2.1 Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion und der informierte Internetnutzer
- 1.2.2 Beeinträchtigung der weiteren Funktionen
- 1.3 Unlauterkeitsvorbehalt als unsichtbare Schranke der weiteren Funktionen
- 2. Verwendung fremder Kennzeichen im Rahmen der Suchfunktion auf Online-Verkaufsplattformen
- 2.1 Eine Benutzung als Marke trotz weiterer Abstrahierung?
- 2.2 Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion und der informierte Internetnutzer
- 2.3 Beeinträchtigung der weiteren Funktionen
- 3. Zwischenfazit
- 186–200 I. Die Funktionslehre des EuGH und deren Auswirkung auf den Verletzungstatbestand 186–200
- 1. Erweiterung des Anwendungsbereichs des Markenrechts
- 2. Verwässerung des Dreiklangs des Markenrechts
- 2.1 Die weiteren Funktionen im starren Verletzungstatbestand der Doppelidentität
- 2.2 Verbleibende Eigenständigkeit des Bekanntheitsschutzes neben dem Verletzungsfall der Doppelidentität
- 2.3 Die Verletzungsfälle der Doppelidentität und der Verwechslungsgefahr
- 3. Zwischenfazit
- 201–216 J. Die Markenrechtsreform des EU Gesetzgebers von 2016/2017 201–216
- 1. Der Verletzungstatbestand der Doppelidentität nach der Markenrechtsreform
- 1.1 Die Änderungsvorschläge der EU Kommission zur MRL a.F. und zur GMV
- 1.2 Berechtigte Kritik am Reformvorschlag der EU Kommission
- 1.3 Folgerungen aus der Ablehnung des Reformvorschlages der EU Kommission durch den EU Gesetzgeber
- 1.4 Der Waren- und Dienstleistungsbezug bei der Benutzung als Marke
- 2. Das Verhältnis des Verletzungstatbestandes zur WerbeRL
- 3. Die Neufassung der Schrankenbestimmung zur referierenden Benutzung
- 4. Zwischenfazit
- 217–281 K. Rückbesinnung auf den Ursprung 217–281
- 1. Die Herkunftsfunktion – Das die Eigenart der Marke konstitutiv bestimmende Merkmal
- 2. Die Beschränkung des Verletzungstatbestandes auf die Herkunftsfunktion
- 2.1 Referierende Benutzung und vergleichende Werbung
- 2.2 Verwendungsformen im digitalen Kontext
- 2.3 Parallelimport, Weitervertrieb von Originalprodukten und offenkundige Produktpiraterie
- 3. Sonderfall: Der erweiterte Bekanntheitsschutz
- 3.1 Schutzzweck und Schutzinhalt des Bekanntheitsschutzes
- 3.2 Die Einbeziehung von Zeichenverwendungen zu anderen Zwecken
- 3.3 Der verbleibende Bezug zum eigenen Waren- und Dienstleistungsangebot
- 4. Verzicht auf die Forderung der Funktionsbeeinträchtigung
- 4.1 Schutzumfang bei Doppelidentitätsfällen
- 4.2 Schutzumfang beim Verletzungsfall der Verwechslungsgefahr
- 4.3 Schutzumfang des erweiterten Bekanntheitsschutzes
- 5. Zwischenfazit
- 6. Absoluter Markenrechtsschutz in Doppelidentitätsfällen
- 6.1 Wie absolut ist der vom EuGH gewährte Markenrechtsschutz wirklich?
- 6.1.1 Markenrechtsschutz nur gegen Funktionsbeeinträchtigungen
- 6.1.2 Weitere Relativierung durch die Berücksichtigung wertender Kriterien
- 6.1.2.1 Relativierung durch die Annahme einer Erheblichkeitsschwelle
- 6.1.2.2 Relativierung durch das Wettbewerbsrecht sowie den Unlauterkeitsvorbehalt
- 6.2 Verständnisvarianten eines absoluten Markenrechtsschutzes
- 6.2.1 Absoluter Markenrechtsschutz der Herkunftsfunktion
- 6.2.2 Unbedingter Markenrechtsschutz, soweit der Anwendungsbereich reicht
- 6.3 Zwischenfazit
- 6.4 Absoluter Markenrechtsschutz auf der Rechtsfolgenseite
- 6.4.1 Der Schadensersatzanspruch und seine drei Berechnungsmethoden
- 6.4.2 Das geschützte Interesse in den drei Verletzungskonstellationen
- 6.4.2.1 Kompensierbarer Schaden im Verletzungsfall der Verwechslungsgefahr
- 6.4.2.2 Kompensierbarer Schaden im Verletzungsfall des Bekanntheitsschutzes
- 6.4.2.3 Kompensierbarer Schaden im Verletzungsfall der Doppelidentität
- 6.4.3 Zwischenfazit
- 7. Vereinbarkeit der Rückbesinnung auf die Herkunftsfunktion mit der Multifunktionalität der Marke
- 7.1 Berücksichtigung der weiteren Funktionen auf der Rechtsfolgenseite in Doppelidentitätsfällen
- 7.2 Berücksichtigung der weiteren Funktionen im Verletzungsfall der Verwechslungsgefahr
- 7.3 Der erweiterte Bekanntheitsschutz und die weiteren Funktionen
- 8. Zwischenfazit
- 282–298 L. Komplementierender Schutz über das Wettbewerbsrecht 282–298
- 1. Das Verhältnis des Markenrechts zum Wettbewerbsrecht
- 2. Lauterkeitsrechtliche Wertungen im Markenrecht
- 2.1 Der Bekanntheitsschutz als Lauterkeitsrecht
- 2.2 Unlauterkeitsvorbehalt der Schrankenbestimmungen
- 2.3 Einklang mit dem Wettbewerbsrecht im Verletzungsfall der Verwechslungsgefahr
- 2.4 Unlauterkeitsvorbehalt im Verletzungsfall der Doppelidentität
- 3. Das Wettbewerbsrecht und die Errichtung eines gemeinsamen Binnenmarktes
- 3.1 Grenzen der derzeitigen Harmonisierung des Wettbewerbsrechts
- 3.1.1 Vollharmonisierung der vergleichenden Werbung über die WerbeRL
- 3.1.2 Relevanz der Harmonisierung über die UGP-Richtlinie
- 3.2 Appell an den EU Gesetzgeber
- 4. Zwischenfazit
- 299–312 M. Ergebnis 299–312
- 313–331 Literaturverzeichnis 313–331