@article{2022:kuschel:die_evalui, title = {Die Evaluierung des UrhWissG – Case closed?}, year = {2022}, note = {Ziel des UrhWissG von 2018 war es, das Urheberrecht den Anforderungen von Bildung und Forschung anzupassen. Dem 2022 verabschiedeten Evaluierungsbericht der Bundesregierung zufolge hat das Gesetz dieses Ziel insgesamt erreicht. Der Beitrag geht der Frage nach, ob damit die Akte „Urheberrecht für Bildung und Forschung“ geschlossen werden kann. Er zeigt Möglichkeiten auf, mit denen der Gesetzgeber mit wenig Aufwand die bisherigen Bemühungen vervollkommnen kann. Dazu gehört es, die Erlaubnis zur Nutzung von Presseerzeugnissen begrenzt auszuweiten, den prozentbasierten Umfang der erlaubten Nutzungen rechtssicher auszugestalten, eine Schrankengrundlage für das E-Lending zu schaffen, auf eine pauschale, aber stichprobenbasierte Vergütung in § 60h Abs. 3 UrhG umzustellen und Open Access-Publikationen über das Zweitnutzungsrecht in § 38 Abs. 4 UrhG zu stärken. Vertieft betrachtet wird zudem das umstrittene Verhältnis der gesetzlichen Erlaubnisse und Vergütungsansprüche zu vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere im Fall von Open Access-Lizenzen.}, journal = {RuZ - Recht und Zugang}, pages = {162--181}, author = {Kuschel, Linda and Rostam, Darius}, volume = {3}, number = {3} }