@article{2022:raue:text_und_d, title = {Text und Data Mining in Einrichtungen des Kulturerbes – Die neuen Möglichkeiten des § 60d UrhG n.F. aus Sicht von Gedächtnis- einrichtungen –}, year = {2022}, note = {Gedächtnisinstitutionen dürfen ihre urheberrechtlich geschützten Text-, Bild- und andere Bestände systematisch mit algorithmischer Hilfe erschließen, um ihnen mit Hilfe von Text und Data Mining neue Informationen zu entlocken. Sie gehören seit dem 31.05.2021 zu den privilegierten Institutionen der Text und Data Mining-Schranke des § 60d UrhG. Mit diesen neuen gesetzlichen Möglichkeiten geht zugleich die Verpflichtung von Kulturerbe-Einrichtungen einher, sie zu nutzen und die digitalen Möglichkeiten der Wissenserschließung zu nutzen. Der Beitrag erläutert deswegen, welche Institutionen § 60d Abs. 3 Nr. 1 UrhG als Kulturerbe-Einrichtungen ansieht und welche Personen die von der Schranke freigestellten Handlungen vornehmen dürfen. Anschließend werden die von § 60d UrhG freigestellten Handlungen und das Konzept einer „vertrauenswürdige Stelle“ vorgestellt, die von den Mitgliedstaaten für die sichere Aufbewahrung von Datenkorpora benannt werden können.}, journal = {RuZ - Recht und Zugang}, pages = {4--18}, author = {Raue, Benjamin}, volume = {3}, number = {1} }