@article{2021:ammann:zur_unscha, title = {Zur unscharfen Grenze zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsäusserungsfreiheit – Eine verfassungsrechtliche Analyse universitärer Social-Media-Leitlinien –}, year = {2021}, note = {Im Frühjahr 2021 verabschiedete die Universität Bern sog. «Leitlinien zu Informationen und Meinungsäusserungen». Deren Ausführungen zum Umgang von Universitätsangehörigen mit Social Media sorgten für mediale Aufmerksamkeit und wurden insbesondere unter dem Blickwinkel der Wissenschaftsfreiheit teilweise heftig kritisiert. Der vorliegende Aufsatz betrachtet die Berner Leitlinien aus verfassungsrechtlicher Sicht und untersucht die in diesem Zusammenhang geäusserte Kritik. In einem ersten Schritt wird der Inhalt der Leitlinien in den Blick genommen, bevor auf den breiteren Kontext der allgemeinen (Rechts-)Unsicherheit eingegangen wird, die derzeit bezüglich der Social-Media-Tätigkeit von Forschenden herrscht. Unter Bezugnahme auf das US-amerikanische Konzept des extramural speech wird schliesslich auf die Schwierigkeit hingewiesen, die Wissenschafts- und die Meinungsäusserungsfreiheit klar voneinander abzugrenzen. Sowohl die besagten Leitlinien als auch die schweizerische Verfassungslehre tendieren dazu, die Überschneidungen dieser beiden Grundrechte zu vernachlässigen: Wer die Meinungsäusserung von Forschenden reguliert, riskiert, gleichzeitig deren Wissenschaftsfreiheit einzuschränken.}, journal = {RuZ - Recht und Zugang}, pages = {194--229}, author = {Ammann, Odile}, volume = {2}, number = {3} }