@article{2018:cole:das_zielpu, title = {Das Zielpublikum „Öffentlichkeit“ als Anknüpfungspunkt für (Medien-) Regulierung}, year = {2018}, note = {Der Umgang mit Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Inhalten, die über das Internet verbreitet werden, bestätigt, dass Medienrecht als Regulierungsrecht vielfältige Bereiche berührt. Daher lohnt sich bei diesem Rechtsgebiet eine Betrachtung der unterschiedlichen Aspekte in der Zusammenschau. Der Beitrag, der auf einem Vortrag beim „UFITA-Relaunch-Symposium“ am 29.6.2018 am Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) in München basiert, gibt einen Anstoß zur Diskussion, ob mittels eines Konzepts der „Öffentlichkeit“ ein gemeinsamer Nenner in den Begründungsansätzen von Medienregulierung gefunden werden kann und diese Regulierung somit auf eine einheitliche Basis gestellt werden könnte. Hierzu wird die Frage aufgeworfen, ob und welche übergreifende Rechtfertigung dafür existiert, dass Medien überhaupt reguliert werden. Ziel soll es sein, den Ansatz darauf hin zu überprüfen, ob er die Regulierung neuer Phänomene, die bislang keiner „medienspezifischen“ Regulierung unterliegen, mit erfassen könnte. Der Beitrag geht dazu zunächst auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Regulierungsnotwendigkeit des Rundfunksektors im nationalen Kontext ein. Dessen Begründung ist maßgeblich von den Merkmalen Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft des Rundfunks geprägt. Ein Ansatz, der auch auf online verbreitete Inhalte Anwendung finden könnte, wenn zunächst nur die faktische Lage betrachtet wird. Ähnlich könnte auch der Ansatz zur präventiven Regulierung im Hinblick auf bestimmte Konzentrationsprozesse zur Sicherung der Abbildung einer relevanten Meinungsvielfalt als Überlegung angesichts der ökonomischen Situation im Online-Kontext Anwendung finden. Anhand der unterschiedlichen einfachgesetzlichen Ausgestaltung bezüglich Presse, Rundfunk und Telemedien auf nationaler wie europäischer Ebene wird der gemeinsame Ausgangspunkt der Inhalteverbreitung und dessen Zielrichtung der Öffentlichkeit herausgearbeitet. Der Beitrag geht dabei auch auf neuere Ansätze zur Erweiterung der bestehenden Medienregulierung im Hinblick auf Online-Angebotsformen ein, die teilweise auf Ebene der EU im Rahmen der AVMD-RL sowie unter dem Stichwort „Desinformation“ diskutiert oder bereits beschlossen sind. Dabei wird ein Überblick über die relevanten aktuell vorliegenden Vorschläge der Europäischen Kommission gegeben. Auf nationaler Ebene wird eine solche Erweiterung medienbezogener Regulierung anhand der Beispiele Netz-DG und dem geplanten zukünftigen „Medienstaatsvertrag“ aufgezeigt. Nachdem die Vergleichbarkeit mit bisherigen medienrechtlichen Regulierungsansätzen aufgezeigt wurde, geht der Beitrag zur Prüfung auf die mögliche Verwendung auch in diesem Zusammenhang auf die Verwendung des Begriffs „Öffentlichkeit“ in anderen Rechtsgebieten wie dem Strafrecht, Urheberrecht oder Telekommunikationsrecht, aber zum Beispiel auch auf EU-Ebene im Bereich der Terrorismusbekämpfung oder bei der Produktsicherheit ein. Zudem wird untersucht, inwieweit es nicht nur auf die Zielrichtung „Publikum Öffentlichkeit“ bei all diesen Ansätzen ankommt, sondern auch dem Merkmal der „Auswirkung“, also inwieweit diese Öffentlichkeit vom jeweiligen Angebot beeinträchtigt werden kann. Im Ergebnis stellt der Beitrag fest, dass für die Zukunft ein horizontaler Ansatz möglich wäre, der den Regulierungsgrund auf die Öffentlichkeitsdimension zurückführt, auch wenn Abgrenzungsfragen der Kriterien „Öffentlichkeit“ und „Auswirkung“ noch offen sind. Auch ist es nicht wahrscheinlich, so das Fazit, dass dies in absehbarer Zeit konkret umgesetzt wird, aber es wäre ein Ansatz, von vornherein regulierungsbedürftige Phänomene zu erfassen, ohne dass es auf eine wie auch immer geartete „sektorspezifische“ Regulierung ankommt, was dann schwierig wird, wenn es keine klar erkennbaren „Sektoren“ mehr gibt.}, journal = {UFITA Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft}, pages = {436--458}, author = {Cole, Mark D.}, volume = {82}, number = {2} }