@article{2018:lauberrnsberg:die_auswir, title = {Die Auswirkungen der DSGVO auf das zivilrechtliche Äußerungsrecht}, year = {2018}, note = {Bislang wurde der rechtliche Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen oder künstlerischen Zwecken, im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie bei Kommunikationsbeiträgen von Privatpersonen z.B. in sozialen Netzwerken in der Regel durch das Äußerungsrecht - insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG und spezielle Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild gemäß §§ 22 ff. KUG - vorgegeben. Mit der Anwendbarkeit der DSGVO zum 25.5.2018 ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob derartige Kommunikationsvorgänge mittlerweile an den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu messen sind und inwieweit dem nationalen Gesetzgeber Reformoptionen zur Anpassung des nationalen Rechts zur Verfügung stehen. Der Beitrag stellt zunächst die Vorgaben der DSGVO, insbesondere im Rahmen von Art. 85 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO, dar und geht auf die Anpassungen der landesrechtlichen Regelungen ein. Sodann werden die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die äußerungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken, zu künstlerischen Zwecken und im Zusammenhang mit sonstigen Meinungsäußerungen, z.B. im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder bei privat motivierten Kommunikationsvorgängen, diskutiert.}, journal = {UFITA Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft}, pages = {398--435}, author = {Lauber-Rönsberg, Anne}, volume = {82}, number = {2} }