@article{2018:wagner:bhmerman, title = {Böhmermanns „Schmähkritik“ als grundsätzlich zulässiger satirischer Beitrag in der Auseinandersetzung über die Reichweite der Kommunikationsgrundrechte in freiheitlichen Demokratien}, year = {2018}, note = {Im jüngst vom OLG Hamburg in der Berufungsinstanz entschiedenen Verfahren Erdoğan./. Böhmermann werden zentrale Fragen hinsichtlich der Reichweite von Kunst- und Meinungsfreiheit verhandelt. Eine belastbare Lösung des Falls setzt daher voraus, dass die zivilrechtliche Rechtslage in Orientierung an den verfassungsrechtlichen Maßstäben herausgearbeitet wird. Hierbei müssen zudem satiretypische Besonderheiten berücksichtigt werden. Der Beitrag will zeigen, dass die Instanzgerichte bislang weder zu den grundrechtlich noch zu den zivilrechtlich entscheidenden Aspekten des Falls vorgedrungen sind. Hierzu ist insbesondere das in der Rechtsprechung für die Rechtmäßigkeitsprüfung satirischer Äußerungen entwickelte Trennungspostulat auf seine in der grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung liegenden Kerngehalte zurückzuführen und in Anlehnung an die „Stolpe“-Doktrin des Bundesverfassungsgerichts entscheidend zwischen retrospektiven und zukunftsgerichteten Ansprüchen zu differenzieren.}, journal = {UFITA Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft}, pages = {69--102}, author = {Wagner, Stephan}, volume = {82}, number = {1} }