@article{2018:neuberger:meinungsma, title = {Meinungsmacht im Internet aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive}, year = {2018}, note = {Meinungsmacht setzt die Fähigkeit von Kommunikatoren voraus, beabsichtigte Wirkungen mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit erzielen zu können. Die bisherige Messung vorherrschender Meinungsmacht beschränkt sich auf Nutzungsanteile von Anbietern und auf die pauschale Einschätzung des Wirkungspotenzials der verschiedenen technischen Medien. Dies aber simplifiziert den Wirkungszusammenhang erheblich. Es sollten weitere Faktoren berücksichtigt werden, und das Wirkungspotenzial sollte auch empirisch nachweisbar sein. So argumentiert das im Auftrag der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erstellte Gutachten „Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen“, dessen erster Teil im vorliegenden Aufsatz zusammengefasst wird. Das Gutachten schlägt eine Neubestimmung von Grundbegriffen und Messkriterien vor. Nach allgemeinen Vorüberlegungen wird der Frage nach der Entstehung und Verteilung von Meinungsmacht im Kontext des Internets nachgegangen. Gegenüber den traditionellen Massenmedien wird Meinungsmacht im Internet aus heutiger Sicht wesentlich umverteilt: Durch den Verlust ihres Monopols als Gatekeeper und die Verlagerung ihrer Aktivitäten in nicht-publizistische und politisch irrelevante Bereiche verlieren die traditionellen Medienunternehmen relativ an Meinungsmacht. Meinungsmacht verlagert sich daher von den professionell-publizistischen Anbietern vor allem zu Intermediären und nicht-publizistischen Anbietern mit politischer Relevanz. Ihr Wirkungspotenzial basiert wesentlich auf dem Einsatz einer breiten Palette an Techniken der strategischen Kommunikation und auf der algorithmischen Steuerung von Selektionsentscheidungen. Die Bedingungen für die Zurechnung von Meinungsmacht verschlechtern sich im Internet: Zum einen wird oft aus der Anonymität heraus agiert. Zum anderen ergeben sich Nutzung und Wirkung nicht mehr vorrangig wie in den traditionellen Massenmedien aus dem direkten, einstufigen Kontakt mit einem Angebot. In der Netzwerköffentlichkeit führen Diffusion und Mobilisierung über zahlreiche Zwischenstufen häufig zu einer additiven Steigerung von Reichweite. Das lineare Modell der Massenkommunikation, auf der die Regulierung bislang im Wesentlichen beruht und in dem nur Medienunternehmen Meinungsmacht zugeschrieben wird, reicht daher für die Regulierung von Meinungsmacht in der digitalen Öffentlichkeit nicht mehr aus.}, journal = {UFITA Archiv für Medienrecht und Medienwissenschaft}, pages = {53--68}, author = {Neuberger, Christoph}, volume = {82}, number = {1} }