@article{2018:heubrock:das_mnch, title = {Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom: Probleme der familienrechtlichen Begutachtung bei einer seltenen Form der Kindesmisshandlung}, year = {2018}, note = {Das lange Zeit als extrem selten geltende Münchhausen-by-proxy-Syndrom gibt auch heute noch viele Rätsel auf, die eine rechtspsychologische oder -medizinische Begutachtung erschweren können. Der mentale Zustand der Täterinnen während der eigentlichen Schädigungen, die meist nicht vorhandene Einsichtsfähigkeit und der schwierige Nachweis eines aktiven schädigenden Handelns stellen die Begutachtung im Familienrecht vor große Herausforderungen. In familienrechtlichen Verfahren wurde die Möglichkeit von Münchhausen-by-proxy-Konstellationen erst in jüngerer Zeit als Variante im eskalierenden Streit um das Sorge- und Umgangsrecht erkannt, was dadurch begünstigt wurde, dass sich einige Merkmale der Täterinnen in den forensischen Settings unterscheiden. Auch erleichtert ein unkontrolliertes Agieren der Kindesmütter im eigenen Haushalt bei gleichzeitiger Abwesenheit des Vaters nach der Trennung entweder das Vortäuschen nicht vorhandener Erkrankungen oder aber aktives künstliches Schädigen. Eine in familienrechtlichen Verfahren nicht seltene Münchhausen-by-proxy-Konstellation betrifft den unbewiesenen Verdacht sexueller Missbrauchshandlungen, der bei dem Kind zu ungerechtfertigten Untersuchungen und Interventionen sowie zu Umgangsunterbrechungen mit einem Elternteil führen und damit eine Kindeswohlgefährdung darstellen kann. Fallbeispiele und „Frühwarnzeichen“ sollen hierbei die Sensibilität für das Münchhausen-by-proxy-Syndrom erhöhen.}, journal = {RPsych Rechtspsychologie}, pages = {331--351}, author = {Heubrock, Dietmar}, volume = {4}, number = {3} }