@article{2016:vogel:ablehnung_, title = {Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit in Kindschaftssachen nach Inkrafttreten des FGG-RG}, year = {2016}, note = {Neutralität, Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des Sachverständigen, der lediglich Gehilfe des Richters ist, stellen im familiengerichtlichen Verfahren die erforderliche Distanz zwischen den Beteiligten her. Diese ist notwendig, damit von vornherein keine Möglichkeit besteht, das Rechtsinstitut der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als ein taktisches Mittel der Verfahrensverzögerung einzusetzen. Andererseits sind aber auch die Bestimmungen über die Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit wegen seiner Machtfülle im Verfahren erforderlich.}, journal = {RPsych Rechtspsychologie}, pages = {470--480}, author = {Vogel, Harald}, volume = {2}, number = {4} }