@article{2016:huchzermeier:neues_aus_, title = {Neues aus der Anstalt: Die „psychiatrische Sprechstunde“in der JVA Neumünster – Minimalversorgung psychischer Störungen}, year = {2016}, note = {Obwohl psychische Störungen bei inhaftierten Straftätern bekanntermaßen sehr häufig vorkommen, gibt es in deutschen Justizvollzugsanstalten bisher nur wenige psychiatrische und psychotherapeutische Versorgungsangebote. In diesem Beitrag wird über eine psychiatrische Sprechstunde in der JVA Neumünster berichtet, die seit 2013 aufgebaut worden ist: Bei den 195 vorgestellten Gefangenen wiesen 96,4 % (188) mindestens eine psychiatrische Diagnose auf. Dabei wurden überwiegend psychoreaktive (42,1%), substanzbezogene (40%) sowie affektive (22,6%) Störungen diagnostiziert. Immerhin 13% der Untersuchten erhielten die Diagnose einer schizophrenen Psychose. Bei 192 Gefangenen (98,5%) wurde eine psychiatrische Behandlungsempfehlung gegeben, wobei dabei am häufigsten eine Psychopharmakotherapie (80%) empfohlen wurde. Angesichts des bestehenden Behandlungsbedarfs ist die konsiliar-psychiatrische Sprechstunde als Angebot der psychiatrischen Minimalversorgung anzusehen. Um eine leitliniengerechte Versorgung der Gefangenen zu erreichen, wäre es zielführend, eine intramurale psychiatrische Abteilung zu etablieren. Dabei sollten neben einer psychiatrischen Basisbehandlung auch störungsorientierte Psychotherapieverfahren und adjuvante soziotherapeutische Interventionen angeboten werden.}, journal = {RPsych Rechtspsychologie}, pages = {190--205}, author = {Huchzermeier, Christian and Schulte-Ostermann, Michel A. and Folgmann, Stefanie}, volume = {2}, number = {2} }