@article{2016:papendorf:die_lehre_, title = {Die Lehre der Rechtssoziologie an der Universität Oslo}, year = {2016}, note = {In dem vorliegenden Beitrag werden zwei rechtssoziologische Ausbildungsbereiche an der Rechtsfakultät der Universität Oslo vorgestellt. Bei Ersterem handelt es sich um das Masterprogramm Rechtssoziologie am Institut für Kriminologie und Rechtssoziologie. Dieser Bericht wird ergänzt durch die Präsentation von ausgewählten Ergebnissen einer Erhebung zur beruflichen Situation der Absolventen dieses Studienganges. Zweitens wird der Kurs Rechtssoziologie an der Rechtsfakultät der Universität Oslo vorgestellt, der als semi-obligatorische Veranstaltung ein integraler Bestandteil der Juristenausbildung ist. Das Institut für Kriminologie und Rechtssoziologie besteht seit 1.1.2001 als Institut an der Rechtsfakultät der Universität Oslo.1 Die Vorgeschichte als eigenständiges Institut hat allerdings einen längeren Vorlauf. Das - ältere - Institut für Kriminologie und Strafrecht wurde bereits 1954 gegründet. Seit 1971 konnte Kriminologie als eigenständiges Hauptfach studiert werden. 1961 kam es dann, ebenfalls als Bestandteil der Rechtsfakultät, zur Gründung des Institutes für Rechtssoziologie. Die ersten zwei bis drei Jahre wurde es vom Juristen (und Rechtssoziologen) Torsten Eckhoff geleitet, bis nach seiner Ernennung als Professor Vilhelm Aubert dieses Amt 1963 übernehmen konnte. Nachdem Vilhelm Aubert 1971 zur Soziologie übergewechselt war, fiel diese Funktion 1973 Thomas Mathiesen nach seiner Berufung als Professor zu.2 Kriminologie und Rechtssoziologie als akademische Fächer werden nur an der Universität Oslo angeboten, was damit die hervorgehobene Stellung Oslos im Vergleich zu anderen universitären Standorten in Norwegen verdeutlicht. Mein Beitrag konzentriert sich auf die folgenden zwei Themenbereiche: Zum einen wird das Masterprogramm in Rechtssoziologie am Institut für Kriminologie und Rechtssoziologie (IKRS) an der Universität Oslo (UiO) vorgestellt. Die Besonderheit dieses Studiums besteht darin, dass es nicht auf einem Bachelor-Studium aufbaut. Studierenden mit einem Bachelor in z.B. Soziologie, Anthropologie, Geschichte oder Psychologie wird stattdessen der unmittelbare Zugang zu dem Masterstudium der Rechtssoziologie am IKRS ermöglicht. Die spezifische Problematik dieser Konstruktion ist nun darin zu sehen, Studierende mit einem zum Teil sehr unterschiedlichen disziplinären Ausgangspunkt zu einer homogenen Gruppe zusammenzubinden. In einem zweiten Schritt werden Ergebnisse einer ersten Erhebung zur beruflichen Situation der Absolvent/innen des Rechtssoziologie-Studiums am IKRS vorgestellt. Zum anderen wird das Fach Rechtssoziologie an der UiO als integraler Bestandteil der Jurist/innenausbildung angeboten. Rechtssoziologie konkurriert hier im Wahlpflichtbereich mit Rechtsökonomie und neuerdings auch Rechtsphilosophie, ist also „nur“ semi-obligatorischer Bestandteil der Jurist/innenausbildung in Oslo. In diesem Teilbereich der Lehre in Rechtssoziologie stellt sich insbesondere die Aufgabe, Jurastudierenden die Anbindungsfähigkeit von Rechtssoziologie an den juris- tischen Diskurs zu vermitteln. Trotz dieser erschwerten Ausgangslage wählen Jurastudierende überproportional häufig Rechtssoziologie als semi-obligatorisches Fach.}, journal = {ZDRW Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft}, pages = {318--326}, author = {Papendorf, Knut}, volume = {3}, number = {4} }