@article{2017:musil:reformbeda, title = {Reformbedarf bei der Juristenausbildung}, year = {2017}, note = {Der Beitrag befasst sich mit dem Reformbedarf bei der Juristenausbildung. Zunächst wird klargestellt, dass am Leitbild des Volljuristen festgehalten werden sollte und sich deshalb auch ein Übergang zu einem reinen Bachelor-/Mastersystem verbietet. Allerdings kann die Integration eines LL.B. in die Ausbildung zur Ersten Juristischen Prüfung nach dem Vorbild der Bucerius Law School oder der Universität Potsdam sinnvoll sein. Die Elemente des Modells werden vorgestellt und bewertet. Schließlich werden die derzeitigen Bestrebungen zur Reform des Schwerpunktbereichsstudiums kritisch beleuchtet. Eine Verringerung des Anteils an der Examensprüfung auf 20 % bietet sich nicht an. Vielmehr sollten die seinerzeitigen Reformanliegen ernst genommen und ein erneuter Umsetzungsversuch gewagt werden.}, journal = {KritV Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft}, pages = {121--133}, author = {Musil, Andreas}, volume = {100}, number = {2} }