@article{2016:wendland:abschied_v, title = {Abschied von der Privatautonomie durch Verbraucherschlichtung?}, year = {2016}, note = {Am 1.4.2016 ist das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz soll ein Verfahren etabliert werden, das als schriftliches, summarisches Vorschlagsverfahren weitgehend gerichtsähnlich ausgestaltet ist, jedoch nach außen als ADR-Verfahren in Erscheinung tritt und damit unter der „ADR-Flagge“ segelt. Auch wenn schriftliche Schlichtungsverfahren und selbst die Schiedsgerichtsbarkeit formal zu den ADR-Verfahren zählen, so stellt sich doch die Frage, ob mit einer „privatrichterlich“ ausgestalteten, unverbindlichen Verbraucherschlichtung nicht Erwartungen an eine privatautonome Konfliktbeilegung im Sinne der ADR-Bewegung geweckt werden, die das Verfahren nicht erfüllen kann. Angesichts der nicht zwingend vorgeschriebenen juristischen Qualifikation der Streitmittler und des situativen Einigungsdrucks besteht die Gefahr, dass Verbraucher trotz bestehender Rechtsansprüche unter Umgehung staatlicher Gerichte in benachteiligende Formelkompromisse gedrängt werden und ihnen ihr „gutes Recht“ um den Preis einer schnellen Einigung gleichsam „abgekauft“ wird. Mit Blick auf die psychologische Bindungswirkung des mit der Seriosität einer anerkannten Schlichtungsstelle ausgestatteten Einigungsvorschlags, dessen Rechtskonformität für den Verbraucher situativ kaum durchschaubar ist, wird hier allenfalls von einem „verdünnten Konsens“ gesprochen werden können, bei dem der Verbraucher im Grunde nicht weiß, auf was er sich im Einzelnen einlässt. Die Verbraucherschlichtung droht so, zum Bumerang für den Verbraucher zu werden und die Durchsetzung von Verbraucherrechten erheblich zu erschweren. Der folgende Beitrag untersucht die Verbraucherschlichtung nach dem neuen VSBG mit Blick auf die Grundlagen einer informierten Entscheidung des Verbrauchers und geht dabei insbesondere der Frage nach, welches Maß an Privatautonomie als maßgebliche Legitimationsgrundlage konsensualer Streitbeilegung den Verbrauchern in einem solchen Verfahren tatsächlich noch verbleibt.}, journal = {KritV Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft}, pages = {301--320}, author = {Wendland, Matthias}, volume = {99}, number = {4} }