@article{2018:yuan:lernende_r, title = {Lernende Roboter und Fahrlässigkeitsdelikt}, year = {2018}, note = {Dieser Beitrag befasst sich mit der für die kognitive Robotik besonders bedeutsamen Methode des Maschinellen Lernens und analysiert dafür erforderliche menschliche Entscheidungen vor dem Hintergrund der Fahrlässigkeitsdelikte. Nach einführenden Bemerkungen zu grundlegenden Begrifflichkeiten (Roboter, Autonomie, Künstliche Intelligenz) erfolgt zunächst eine Beschreibung des maschinellen Lernprozesses unter Hervorhebung der vielfältigen damit verbundenen Programmierentscheidungen. Anschließend wird im Lichte des Fahrlässigkeitsdelikts untersucht, welche denkbaren Programmierfehler (im weiteren Sinne) in diesem Prozess auftreten können, und dargelegt, wie das bereits bestehende Recht Programmierer zu einem sorgfaltspflichtgemäßen Verhalten motiviert. Wenngleich autonome Agenten häufig als „Blackbox“ bezeichnet werden und ihre Aktionen bisweilen unvorhersehbar erscheinen, darf der Mensch nicht vorschnell aus der (strafrechtlichen) Verantwortung genommen und Taterfolge nur dem Roboter „zugerechnet“ werden. Der Beitrag schließt mit Gedanken zur Regulierung algorithmischer Entscheidungsprozesse unter Verwendung Maschinellen Lernens und hebt hervor, dass Algorithmen nicht per se, sondern nur im jeweiligen Anwendungszusammenhang zum Gegenstand straf- und ordnungsrechtlicher Regulierung werden sollten.}, journal = {RW Rechtswissenschaft}, pages = {477--504}, author = {Yuan, Tianyu}, volume = {9}, number = {4} }