@article{2018:dederer:letale_aut, title = {Letale Autonome Waffensysteme (LAWS)}, year = {2018}, note = {Der nachfolgende Beitrag unternimmt eine tour d’horizon zu der Frage, wie sich das für bewaffnete Konflikte geltende Völkerrecht zu Letalen Autonomen Waffensystemen (LAWS) verhält. Über ein Verbot solcher Waffensysteme wird seit wenigen Jahren in Genf politisch diskutiert. Zentrale Fragen sind dabei, wie auch in der parallel geführten rechtlichen Diskussion um die Vereinbarkeit von LAWS mit dem Humanitären Völkerrecht, weiterhin offen. Dies betrifft bereits die Frage der Definition von LAWS. Innerhalb des Humanitären Völkerrechts wird LAWS nach wohl allgemeiner Auffassung nicht der Status eines Kombattanten und damit einer Rechtsperson zuerkannt. Am Maßstab des für Waffen als solche geltenden Rechts („Waffenrecht“), wird überwiegend angenommen, dass LAWS in der Regel nicht per se verbotene Waffensysteme darstellen werden. Der Fokus liegt dementsprechend auf dem für den Einsatz geltenden Recht („Einsatzrecht“). Dort stellt sich die Frage, ob LAWS ihrem spezifischen Wesen nach mit Grundprinzipien des Humanitären Völkerrechts jemals werden vereinbar sein können. Das wird zum Teil als primär technologisches, insoweit prinzipiell überwindbares Problem angesehen. Zum Teil wird aber auch postuliert, dass diese Fundamentalregeln inhärent menschliche Entscheidungen voraussetzen, was vollautonome tödlich wirkende Waffensysteme ausschlösse. Noch nicht hinreichend geklärt ist schließlich die Verantwortlichkeits- und damit Haftungsfrage, wenn es durch (den Einsatz von) LAWS zu Verletzungen des Humanitären Völkerrechts kommt.}, journal = {RW Rechtswissenschaft}, pages = {380--413}, author = {Dederer, Hans-Georg}, volume = {9}, number = {4} }