@article{2018:nees:vereinbark, title = {Vereinbarkeit von mehrjährigen Vertragsverhältnissen im Fußballsport mit dem Minderjährigenschutz}, year = {2018}, note = {Seit dem 31.08.2018 ist das Sommer-Transferfenster in den großen europäischen Ligen für die Spielzeit 2018/2019 geschlossen. Borussia Dortmund hat in der Bundesliga am meisten Geld ausgegeben, sich dabei nach Medienberichten alleine die beiden Mittelfeldspieler Thomas Delaney und Axel Witsel 40 Millionen Euro kosten lassen. Angesichts solcher Summen ist es wenig überraschend, dass die Vereine immer häufiger auf Talente aus dem eigenen Nachwuchsbereich setzen und diese mit mehrjährigen Verträgen ausstatten. In Zeiten, in denen ständige Vereinswechsel die Normalität darstellen, sind solche Spieler auch bei Sponsoren gefragt. Der Abschluss eines mehrjährigen Vertrags mit einem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch minderjährigen Spieler wirft jedoch rechtliche Fragen auf, insbesondere dann, wenn sich der Akteur sportlich besonders positiv entwickelt. Dies ist im juristischen Schrifttum erkannt und in der Vergangenheit beispielsweise von Schlachter, FamRZ 2006, 155 ff. und Redell, CaS 2015, 28 ff. bereits behandelt worden. Diskutiert wird einerseits, ob entsprechende Verträge überhaupt wirksam sind, andererseits, ob für den Nachwuchsspieler die Möglichkeit besteht, sich von einem solchen Vertrag zu lösen oder zumindest eine Anpassung zu verlangen. Die Fragen können noch nicht als abschließend geklärt angesehen werden. Spätestens seit der Causa Çalhanoğlu wird die Thematik auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert, wie ein Bericht des kicker-sportmagazins vom 02.02.2017 beweist. Nicht zuletzt deshalb setzt sich der vorliegende Beitrag mit der im professionellen Fußballsport üblichen Vorgehensweise der Vereinbarung langfristiger Verträge eingehend auseinander und nimmt diese unter dem Gesichtspunkt des Minderjährigenschutzes genauer in den Blick.}, journal = {RW Rechtswissenschaft}, pages = {159--187}, author = {Nees, Thorsten}, volume = {9}, number = {2} }