@article{2016:augsberg:der_anthro, title = {Der Anthropozentrismus des juristischen Personenbegriffs – Ausdruck überkommener (religiöser) Traditionen, speziesistischer Engführung oder funktionaler Notwendigkeiten?}, year = {2016}, note = {Angesichts umfassender Neu- und Umorientierungen in den sog. Nachbarwissenschaften ist auch die Jurisprudenz aufgerufen, über die Bedeutung nicht nur des Rechts für Tiere, sondern zumal von Tieren für das Recht zu reflektieren. Aus einer solchen Erweiterung des Blickfelds ergeben sich tiefgehende (In-)Fragestellungen sowohl mit Blick auf die Grundfunktionen des Rechts als auch das (methodische) Selbstverständnis der Rechtswissenschaft. Weil das Recht charakteristischerweise mit Mechanismen der Inklusion und Exklusion operiert, sind insoweit gerade basale Grenzziehungen besonders aufschlussreich. Exemplarisch verdeutlichen lässt sich dies am juristischen Personenbegriff. Mittels einer ideen- und dogmengeschichtliche Analyse, aber auch in einer modernen, sozialtheoretisch informierten Perspektive wird deutlich, dass die traditionelle Beschränkung auf Menschen zumindest nicht den zwingenden Charakter hat, der üblicherweise schlicht unterstellt wird.}, journal = {RW Rechtswissenschaft}, pages = {338--362}, author = {Augsberg, Steffen}, volume = {7}, number = {3} }