@article{2019:hohage:gespaltene, title = {Gespaltene Refinanzierung}, year = {2019}, note = {Die Trennung der Leistungen in der Eingliederungshilfe hat erhebliche Auswirkungen auf die Refinanzierung der Gesamtmietkosten stationärer Einrichtungen. Die Gebäudeflächen und Nebenkosten für die Bewohnerzimmer und Gemeinschaftsflächen werden ab dem 1. Januar 2020 über die Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB XII refinanziert. Die Refinanzierungsgrundlage betriebsnotwendiger Anlagen zur Erbringung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe sowie die diesen Flächen zuzuordnenden Nebenkosten werden über das Vertragsrecht des SGB IX mit dem Träger der Eingliederungshilfe vereinbart. Daher findet zukünftig eine gespaltene Refinanzierung etwaiger Mietkosten des Gebäudes statt, erläutert Rechtsanwalt Reinhold Hohage.}, journal = {Sozialwirtschaft}, pages = {32--33}, author = {Hohage, Reinhold}, volume = {29}, number = {3} }