@article{2015:szecsenyi:sektoren, title = {Sektorenübergreifende Qualitätssicherung: Eine erste Bilanz}, year = {2015}, note = {Seit 2007 bestimmt der § 137a SGB V, dass die ,,Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung […] möglichst sektorenübergreifend anzulegen sind‘‘. Das Ausweiten der Qualitäts­sicher­ungs­perspektive über die stationäre Versorgung hinaus war und ist eine konsequente Antwort auf die Entwicklungen in der Versorgungslandschaft - und sie entspricht den Forderungen der deutschen Ärzteschaft nach längsschnittlichen Qualitätsbetrachtunng}, journal = {Gesundheits- und Sozialpolitik (G&S)}, pages = {59--65}, author = {Szecsenyi, Joachim}, volume = {69}, number = {3-4} }