@article{2017:huber:die_integr, title = {Die Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesregierung}, year = {2017}, note = {Der Begriff der Integrationsverantwortung taucht in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Kontext der europäischen Integration erstmals im Lissabon-Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 auf1 und hat sich im Laufe von knapp 10 Jahren zu einem zentralen Theorem des Europaverfassungsrechts entwickelt. Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass auf der Grundlage des - inso- weit integrationsfesten - Demokratieprinzips des Grundgesetzes die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Repräsentanten des Volkes auch in einem Staaten-, Verfassungs-, Rechtsetzungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungs- verbund die Kontrolle über grundlegende Entscheidungen des Gemeinwesens behalten müssen. Zu diesem Zweck verfügen Bundestag und Bundesregierung über zahlreiche Instrumente, die in den unterschiedlichsten Konstellationen zum Einsatz kommen. Ein Blick auf die Staatspraxis ergibt gleichwohl ein durchwachsenes Bild, weil die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung auf sachliche, parteienstaatliche und konzeptionelle Interessen und Gegebenheiten trifft, die dem mit ihr verfolgten Anliegen mitunter zuwider laufen. Eine überzeugende und transpa- rente Wahrnehmung der Integrationsverantwortung aber ist ein Dienst an Europa, der Bundesrepublik Deutschland und dem Parlamentarismus schlechthin.}, journal = {ZSE Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften | Journal for Comparative Government and European Policy}, pages = {286--328}, author = {Huber, Peter M.}, volume = {15}, number = {2-3} }