@article{2023:tietje:gazprom_un, title = {Gazprom und andere – force majeure für Staatsunternehmen? Das Zusammenspiel von völkerrechtlicher Staatenverantwortlichkeit, internationalem Wirtschaftsrecht und privatem Handelsrecht}, year = {2023}, note = {Force majeure, auch als höhere Gewalt bezeichnet, ist ein anerkanntes Leistungshindernis in nationalen Rechtsordnungen und im UN-Kaufrecht sowie regelmäßiger Bestandteil internationaler privatrechtlicher Handels-/Lieferverträge. Auch Energielieferverträge enthalten oftmals solche Klauseln. Gegenwärtig sind entsprechende Vertragsklauseln mit Blick auf die Aussetzung von Gaslieferungen aus Russland durch das russische Staatsunternehmen Gazprom von Interesse. In der nationalen Gerichts- und internationalen Schiedsgerichtspraxis ist anerkannt, dass sich von besonderen Ausnahmesituationen abgesehen auch Staatsunternehmen auf force majeure berufen können, selbst wenn das die höhere Gewalt auslösende Ereignis vom Staat, der Allein- oder Mehrheitseigner des Staatsunternehmens ist, zu verantworten ist. Diese Rechtsprechung entspricht der strikten Trennung von Staat und Staatsunternehmen, wie sie u.a. im völkerrechtlichen Recht der Staatenverantwortlichkeit, im internationalen Investitionsschutzrecht und im WTO-Recht anerkannt ist. Allerdings gibt es zunehmend Kritik an diesem Ansatz und immer mehr internationale regulatorische Anstrengungen, die die strikte Trennungsthese relativieren. Das kann auch Auswirkungen auf die Auslegung von force majeure-Klauseln haben.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {654--667}, author = {Tietje, Christian}, volume = {26}, number = {4} }