@article{2021:strauch:die_europ, title = {Die Europäische Staatsanwaltschaft – Rechtliche Einordnung der ersten supranationalen Strafverfolgungsbehörde}, year = {2021}, note = {Nach monatelanger Verzögerung hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) am 1. Juni 2021 endlich ihre Arbeit aufgenommen. Die neue EU-Behörde, die durch die Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 eingerichtet wurde, soll das Geld der europäischen Steuerzahler:innen wirksamer schützen, indem sie Fälle von Betrug (einschließlich schwerem grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug), Veruntreuung, Korruption, Geldwäsche und anderen „Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU“ untersucht und bekämpft. Die EUStA ist ein unabhängiges Organ der EU und als solches die erste supranationale Strafverfolgungsbehörde überhaupt. Ihre Einrichtung ist ein großer Schritt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Strafrecht traditionell sehr stark in den nationalen Rechtskulturen verankert ist. Genau aus diesem Grund sind einige Mitgliedstaaten (noch) nicht bereit, sich an dem Projekt zu beteiligen. Sie haben Bedenken hinsichtlich ihrer staatlichen Souveränität, weshalb die EUStA nur im Wege einer „Verstärkten Zusammenarbeit“ realisiert werden konnte. Der Beitrag möchte die neue EU-Institution aus rechtlicher Sicht beleuchten und so herausfinden, ob die Skepsis der nicht-teilnehmenden Mitgliedstaaten berechtigt ist.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {683--719}, author = {Strauch, Lorenz}, volume = {24}, number = {4} }