@article{2021:brhmer:die_einsch, title = {Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Private – Am Beispiel der Universitäten in Australien}, year = {2021}, note = {Die Meinungsfreiheit steht weltweit unter Druck. Das gilt, wie schon immer, für die Meinungsfreiheit als klassisches Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe. Das gilt aber zunehmend auch mit Blick auf Private, die andere Rechte, Persönlichkeitsschutzrechte oder im weitesten Sinne arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Instrumente gegen die Meinungsfreiheit in Ansatz bringen und die staatlichen Gerichte zu Abwägungsentscheidungen zwingen. Selbst wenn diese zugunsten der Meinungsfreiheit ausfallen, kann dennoch ein erheblicher „chilling effect“ entstehen, denn Gerichts- und Prozesskosten können, je nach wirtschaftlicher Situation der Partei unterschiedliche Belastungen hervorrufen. Am Beispiel des australischen Hochschulbereichs, der zwar ganz vornehmlich aus öffentlichen Hochschulen besteht, aber sich in vielerlei Hinsicht nicht von privaten Unternehmungen unterscheidet, wird gezeigt, wie selbst Institutionen, die der Meinungsfreiheit in besonderer Weise verpflichtet sein sollten, nicht davor zurückschrecken, ihre finanziellen und wirtschaftlichen Interessen gegen Kritik zu verteidigen, auch wenn das als Einschränkung der Meinungsfreiheit gewertet werden kann.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {43--64}, author = {Bröhmer, Jürgen}, volume = {24}, number = {1} }