@article{2021:wolf:neukonzept, title = {Neukonzeption des deutschen Abfallrechts durch Kreislaufwirtschaft – Illusionen einer Massenkonsumgesellschaft}, year = {2021}, note = {Das KrWG ist ein hybrides Gesetz. Sein Konzept beruht darauf, aus ökonomischer Sicht unvereinbare Systeme der freien Marktwirtschaft und der staatlich regulierten Planwirtschaft unter dem übergreifenden Ziel einer Bewältigung wachsender Abfallströme zusammenzuführen. Der hybride Gesetzescharakter folgt unmittelbar aus dem Gesetzesziel, weil abgesehen von nachgefragten Abfallstoffen wie Holz, Glas, Papier und Metall Abfallstoffe keine Wirtschaftsgüter sind. Ihre umfassende Einbeziehung in ein vom Gesetzgeber konzipiertes Kreislaufwirtschaftssystem erfordert umfangreiche planerische Interventionen und Vorkehrungen, die nur vom Gesetzgeber, nicht vom Markt gewährleistet werden können. Jede Kritik am Planungscharakter des KrWG ist vom Ansatz her verfehlt. Die wesentlichen Ziele des KrWG der Abfallvermeidung und der Abfallverwertung sind richtig. In drei Punkten ist der Gesetzgeber mit dem KrWG 2012 Illusionen erlegen, die nicht realisierbar sind. (1) Der Illusion einer unbegrenzten stofflichen Rückführbarkeit von Abfällen in den allgemeinen Wirtschaftskreislauf durch Recycling. Das kann aus physikalischen Gründen nicht gelingen. (2) Der Illusion einer Erreichbarkeit der Ziele des KrWG durch Privatisierung der kommunalen Abfallbeseitigungshoheit, sowie der Illusion (3) das gesetzlich im KrWG vorgegebene Ziel einer Vermeidung von Abfällen könne im Rahmen und mit den Instrumenten des KrWG erreicht werden.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {169--182}, author = {Wolf, Joachim}, volume = {24}, number = {1} }