@article{2020:lind:zur_zwangs, title = {Zur Zwangshaft gegen (deutsche) Amtsträger, insbesondere zu der Entscheidung des EuGH C-752/18, Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen Freistaat Bayern}, year = {2020}, note = {Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Möglichkeit, deutsche Beamte zwangsweise in Haft zu nehmen, wenn sie rechtskräftigen Urteilen nicht nachkommen. Diese Analyse ist insbesondere im Hinblick auf die jüngste Vorabentscheidung des EuGH in der Rechtssache C-752/18 betreffend einen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. und dem Freistaat Bayern (Deutschland) über dessen anhaltende Weigerung, die zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Stadt München erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (EU-Richtlinie 2008/50), von Bedeutung. Der Artikel beginnt mit einer Analyse der Gründe, warum die Zwangsinhaftierung deutscher Amtsträger nicht mit dem deutschen Recht, insbesondere mit Artikel 2 Absatz (2) des Grundgesetzes, vereinbar ist. Anschließend wird untersucht, wie die Verpflichtung, die wirksame Umsetzung des EU-Rechts sicherzustellen, diese Bedenken ausräumen könnte. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Verpflichtung nicht alle anderen EU-Rechtsvorschriften außer Kraft setzen kann und letztlich durch die Rechte des Einzelnen, wie sie in der Europäischen Grundrechtecharta verankert sind, eingeschränkt wird. Da es im deutschen Recht derzeit keine Rechtsgrundlage gibt, die den Anforderungen von Artikel 6 und Artikel 52, Absatz (1) GRCh entspricht, können deutsche Beamte nicht zwangsweise inhaftiert werden. Die Autorinnen schließen mit einem Appell an den deutschen Gesetzgeber, wirksamere rechtliche Zwangsmaßnahmen vorzusehen.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {429--464}, author = {Lind, Franziska and Priebe, Anne Sophie}, volume = {23}, number = {3} }