@article{2018:schtt:hard_brexi, title = {Hard Brexit und Limited}, year = {2018}, note = {Endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (UK) in der Europäischen Union (EU) ohne ein Abkommen mit der EU (Hard Brexit), fällt das UK auf den Status eines Drittlandes zurück. Dies würde erhebliche zivil- und steuerrechtliche Nachteile für die rd. 9.000 private companies limited by shares (Limited) mit Verwaltungssitz in Deutschland auslösen. Die Gesellschafter der Limited haften nach dem Brexit persönlich und unbeschränkt auch für vor dem Brexit entstandene Verbindlichkeiten der Limited. Die Vertretungsorgane der Limited (directors), die nicht zugleich Gesellschafter sind, können die Limited nicht mehr organschaftlich vertreten und ihnen droht bei weiterem Auftreten als director persönliche Haftung. Die Ein-Personen-Limited & Co. KG mutiert automatisch zu einem Einzelunternehmen. Die Quellensteuerbefreiung bei Gewinnausschüttungen der Limited entfällt. Ferner entfallen, gegebenenfalls auch rückwirkend, steuerliche Privilegien nach dem Umwandlungssteuergesetz. Hinzu kommt, dass die Limited nicht mehr dem Körperschaftsteuer-, sondern dem Einkommensteuerregime mit entsprechenden nachteiligen Folgen sowohl für die Gesellschaft als auch die Gesellschafter unterliegt. Diese negativen Auswirkungen können jedoch durch adäquate Gestaltungen vermieden werden. Die insoweit sicherste Gestaltung ist eine grenzüberschreitende Verschmelzung der Limited auf eine deutsche GmbH. Hierfür bestehen sowohl in Deutschland als auch im UK sichere gesetzliche Grundlagen. Als weitere Gestaltungsmöglichkeit bietet sich ein grenzüberschreitender Formwechsel der Limited in eine GmbH an. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird zwar von der Rechtsprechung anerkannt, jedoch gibt es hierfür bisher noch keine gesetzlichen Regelungen, weshalb seine praktische Durchführung unsicherer als die grenzüberschreitende Verschmelzung ist. Die adäquaten Gestaltungen müssen noch vor dem Hard Brexit durchgeführt werden.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {97--110}, author = {Schütt, Reinhart}, volume = {21}, number = {1} }