@article{2016:wrdemann:die_dogmat, title = {Die Dogmatik des Art. 110 AEUV in der Rechtsprechung des EuGH}, year = {2016}, note = {Die Steuergesetzgebung ist ein Kompetenzbereich, der trotz der zunehmenden europäischen Integration in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verblieben ist. Die Mitgliedstaaten müssen dennoch „ihre Befugnisse in diesem Bereich [...] unter Wahrung des [Unions]rechts ausüben“, so der EuGH ausdrücklich. Eine der wenigen normierten unionsrechtlichen Grenzen der mitgliedstaatlichen Steuerhoheit, die die Mitgliedstaaten zu wahren haben, stellt Art. 110 AEUV dar. Ziel des Art. 110 AEUV ist die Sicherstellung der vollkommenen Steuer- und Wettbewerbsneutralität der inländischen Abgaben im Hinblick auf den Wettbewerb zwischen einheimischen und aus anderen Mitgliedstaaten eingeführten Waren. Art. 110 AEUV stellt daher trotz seiner Stellung im AEUV abseits der Grundfreiheiten einen unerlässlichen Bestandteil im System der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 28 ff. AEUV und zur Verwirklichung des Binnenmarktziels gemäß Art. 26 Abs. 2 AEUV dar.}, journal = {ZEuS Zeitschrift für Europarechtliche Studien}, pages = {85--108}, author = {Würdemann, Aike and Glöckle, Caroline}, volume = {19}, number = {1} }