@article{2018:speyer:das_gegent, title = {Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Wie ein Weltmenschenrechtsgerichtshof die Menschenrechte schwächt}, year = {2018}, note = {Während die universelle Gültigkeit von Individualrechten postuliert wird, verlässt sich der internationale Menschenrechtsschutz für deren Durchsetzung auf den Staat, obwohl dieser die meisten Menschenrechtsverletzungen begeht. Dadurch wird die Gewährleistung der Menschenrechte unwahrscheinlich, denn ein Täter wird selten gerecht über sich selbst richten. Als Ausweg aus diesem Dilemma wird von MenschenrechtsaktivistInnen die Einrichtung eines Weltmenschenrechtsgerichtshofs gefordert. Wäre ein überstaatliches Gericht, welches Individualklagen gegen Staaten verhandelt, umsetzbar und wirksam? Der vorliegende Artikel argumentiert, dass eine heterarchische Weltordnung zwar Möglichkeitsräume für eine solche Institution bietet. Allerdings schließt ein Gericht als adversariale Institution den legitimen Deutungskonflikt über Normen und provoziert damit, dass nicht mehr über deren Interpretation gestritten, sondern ihre Gültigkeit infrage gestellt wird. Im Ergebnis kann dies den Austritt eines Staates aus dem Schutzsystem zur Folge haben. Der langjährige Streit Großbritanniens mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über das Wahlrecht von Häftlingen illustriert diese Dynamik. Ein Weltmenschenrechtsgerichtshof liefe damit entgegen seiner Intention Gefahr, die Menschenrechte zu schwächen. Ein effektiver internationaler Menschenrechtsschutz bedarf inklusiver internationaler Institutionen, die wirksame Wege für Kontestation zur Verfügung stellen.}, journal = {ZIB Zeitschrift für Internationale Beziehungen}, pages = {6--32}, author = {Speyer, Johanna}, volume = {25}, number = {2} }