@article{2019:beulke:jugendstra, title = {Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld – Notanker oder Achillesferse?}, year = {2019}, note = {Die Bedeutung des Erziehungsprinzips für die Verhängung und Bemessung einer wegen Schwere der Schuld zu verhängenden Jugendstrafe ist umstritten. Im vorliegenden Beitrag wird für den Regelfall ein Nebeneinander der Erziehungserfordernisse und des Schuldausgleichs bejaht, für den Bereich besonders schwerer Schuld jedoch dafür plädiert, ausnahmsweise von der erzieherischen Notwendigkeit der Verhängung der Jugendstrafe absehen zu können. Diese Fallgruppe sollte aber - entgegen neuerer Verflachungstendenzen in der BGH-Rechtsprechung - auf schwerste Kriminalität (i.d.R. bei zu verhängender Jugendstrafe ab 5 Jahren) beschränkt werden.}, journal = {NK Neue Kriminalpolitik}, pages = {269--281}, author = {Beulke, Werner}, volume = {31}, number = {3} }