@article{2018:eicker:entkrimina, title = {Entkriminalisierung durch Auflösung des Strafrechts. Zur Revision des Schweizer Ordnungsbussengesetzes}, year = {2018}, note = {Das Ordnungsbussengesetz der Schweiz sieht ein vereinfachtes Verfahren für die Verfolgung von Übertretungen im Bereich des Strassenverkehrsrechts vor. Seit 2013 findet das vereinfachte Verfahren, aus welchem als Sanktion die Zahlung einer Ordnungsbusse resultiert, auch im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts Anwendung. Der Entwurf zur Revision des Ordnungsbussengesetzes sieht nun vor, dieses polizeiliche Verfahren zur Ahndung von Bagatellkriminalität künftig auf weitere Deliktsbereiche anzuwenden, die bisher auf der Grundlage der Strafprozessordnung verfolgt werden. Diese Form der Entkriminalisierung führt einerseits zu einer Entlastung der Strafbehörden und der beschuldigten Person, andererseits wird der Ordnungsbusse aber immer häufiger ihr Strafcharakter abgesprochen, womit eine problematische Verkürzung von Verfahrensrechten einhergeht. Diese Herauslösung von sanktioniertem Verhalten aus dem Bereich des «echten Strafrechts» zu Lasten wichtiger Verfahrensgarantien ist insbesondere auch im Verwaltungsstrafrecht zu beobachten, wo das nemo tenetur-Prinzip in Auflösung begriffen ist.}, journal = {NK Neue Kriminalpolitik}, pages = {268--280}, author = {Eicker, Andreas}, volume = {30}, number = {3} }